Mutter-Vater-Kind-Maßnahmen

Mütter und Väter, die ihre Kinder erziehen, sind häufig besonders belastet. Daraus können gesundheitliche Probleme entstehen, sofern z. B. Überforderungssituationen, Erziehungsschwierigkeiten oder Partnerschaftskonflikte auftreten. Spezielle medizinische Leistungen zur Vorsorge oder Rehabilitation für Mütter und Väter – allein oder mit Kindern – sollen insbesondere durch die Berücksichtigung psychosozialer Problemsituationen von Familien helfen, die Gesundheit zu stärken und Behinderung und Pflegebedürftigkeit abzuwenden oder zu mildern.

Diese Leistungen werden in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes oder Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen durchgeführt, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht. In Hessen gibt es drei Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen in Laubach, Bad Wildungen und Bad Sooden-Allendorf.

In diesen Einrichtungen werden stationäre Vorsorge- und/oder Rehabilitationsleistungen nach § 24 oder § 41 SGB V für Mütter und/oder Väter erbracht.

Zulassung

Die vdek-Landesvertretung Hessen schließt für die Ersatzkassen und gemeinsam mit den Verbänden der Krankenkassen in Hessen einheitliche Versorgungsverträge nach § 111a SGB V zur Erbringung und Abrechnung von Leistungen von Mutter-Vater-Kind-Maßnahmen. Für den Abschluss eines solchen Vertrages können Sie einen entsprechenden Antrag bei der vdek-Landesvertretung in Hessen oder einem anderen der hessischen Verbände der Krankenkassen einreichen. Voraussetzung für den Abschluss eines Versorgungsvertrags ist die Erfüllung der Anforderungen der seit dem 01.07.2025 gültigen neuen Bundesrahmenempfehlungen (RE-REHA). Mit diesen werden erstmals bundeseinheitliche Regelungen zu Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen festgelegt. Die Inhalte der Rahmenempfehlungen sind den Versorgungsverträgen nach § 111a SGB V, die nach diesem Zeitpunkt neu geschlossen oder angepasst werden, verpflichtend zugrunde zu legen.

Weitere Informationen zu den RE-REHA sind auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes abrufbar.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Ansprechpartnerin für Fragen zu Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen ist:

Celine Geretschläger

Walter-Kolb-Straße 9 - 11
60594 Frankfurt

Tel.: 069/96 21 68 44
Fax: 069/96 21 68 90

Rehabilitation_hes@vdek.com