Stationäre Vorsorge und Rehabilitation
Versicherte haben Anspruch auf Rehabilitation, wenn diese notwendig ist, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Wenn Leistungen der ambulanten Rehabilitation nicht ausreichen, kann die erforderliche Rehabilitation mit Unterkunft und Verpflegung in einer der 98 stationären Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen in Hessen durchgeführt werden.
Die stationäre Vorsorge kommt insbesondere bei Kindern und Jugendlichen in Betracht, wenn eine Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung erkennbar ist. Ein interdisziplinäres Team stellt unter entsprechend qualifizierter Leitung einen Vorsorgeplan auf, auf dessen Grundlage die Behandlung des Patienten erfolgt.
Zulassung
Die vdek-Landesvertretung Hessen schließt für die Ersatzkassen und gemeinsam mit den anderen Landesverbänden der Krankenkassen in Hessen einheitliche Versorgungsverträge mit Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ab. Diese Verträge sind die Grundlage für die Zulassung derartiger Einrichtungen zur Erbringung von stationären Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für den Abschluss eines Versorgungsvertrages muss ein formloser Zulassungsantrag mit einem Rehabilitationskonzept bei der vdek-Landesvertretung in Hessen oder einem anderen der hessischen Krankenkassenverbände eingereicht werden. Der Antrag und das Konzept müssen den Anforderungen der seit dem 01.07.2025 gültigen neuen Bundesrahmenempfehlungen (RE-REHA) entsprechen. Mit diesen werden erstmals bundeseinheitliche Regelungen zu Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation festgelegt. Die Inhalte der Rahmenempfehlungen sind den Versorgungsverträgen nach § 111 Abs. 2 SGB V, die nach diesem Zeitpunkt neu geschlossen oder angepasst werden, verpflichtend zugrunde zu legen. Dabei sind zudem indikationsspezifische Zulassungsvoraussetzungen wie z. B. zur Personalausstattung zu berücksichtigen.
Weitere Informationen zu den RE-REHA sind auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes abrufbar.
Weitere Informationen zur stationären Vorsorge und Rehabilitation finden Sie hier.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Ansprechpartnerin für Fragen zur stationären Vorsorge und Rehabilitation ist:
Celine Geretschläger
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