Die medizinische Versorgung im Krankheitsfall findet dort statt, wo Versicherte ihre Haus- oder Fachärztin bzw. ihren Haus- oder Facharzt des Vertrauens aufsuchen oder in Video-Sprechstunden Hilfe erhalten, wo sie im Fall einer schwerwiegenden Erkrankung im Krankenhaus und anschließend, soweit erforderlich, in einer Reha-Einrichtung gut betreut werden. Sie findet schließlich auch dort statt, wo ihre Krankenkasse lokale bzw. regionale Verträge mit weiteren Versorgern wie Physiotherapeuten, Optikern oder beispielsweise Taxi-Unternehmen vereinbart hat.
Die bestmögliche Versorgung im Blick
Für diese in der Regel kollektivvertraglichen Vereinbarungen ist die Landesvertretung der Ersatzkassen zuständig. Die bestmögliche Versorgung im Blick, verhandeln und schließen wir Verträge mit Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen sowie weiteren Anbietern von gesundheitlichen Leistungen ab.
Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl weiterer, spezieller Versorgungsverträge, die die Ersatzkassen allein, in Kooperation mit anderen Partnern oder auch über ihren Verband der Ersatzkassen e. V., den vdek, abschließen. Bundesweit sind das etwa 1.380 solcher Verträge, die zusätzlich die Versorgung beispielsweise im Bereich Diabetes, Onkologie oder Endoprothetik verbessern.