Vorsorge und Rehabilitation
Die Landesvertretung der Ersatzkassen in Mecklenburg-Vorpommern (vdek M-V) nimmt im Bereich Rehabilitation folgende Aufgaben war:
- Bündelung der Interessen aller Mitgliedskassen in Bezug auf die Rehabilitation,
- Verbändeübergreifende Abstimmung mit den Landesverbänden der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV),
- Vertretung der Interessen der Ersatzkassen gegenüber dem für Gesundheit zuständigen Ministerium, Rehabilitationsträgern und einzelnen Rehabilitationskliniken,
- Zulassung und Abschluss, Veränderung und Beendigung von Versorgungsverträgen,
- Vertrags- und Vergütungsverhandlungen mit Rehabilitationskliniken in Mecklenburg-Vorpommern.
Vorsorge und Rehabilitation
Die vdek Landesvertretung führt auf Grundlage eines Antrags über die Zulassung bzw. den Vertragsabschluss für Vorsorge- und Rehabilitationskliniken in Mecklenburg-Vorpommern eine Abstimmung zwischen den Ersatzkassen/Landesverbänden und dem Antragsteller herbei. Mit dem Versorgungsvertrag erfolgt dann die Zulassung der Vorsorge- und Rehabilitationskliniken hinsichtlich einer Erbringung medizinischer Maßnahmen nach § 23/41 SGB V und § 40 SGB V.
In Mecklenburg-Vorpommern hat die vdek Landesvertretung für Ihre Mitgliedskassen wie auch federführend für die anderen Kassen-Landesverbände mit 63 Vorsorge- und Rehabilitationskliniken Versorgungsverträge nach § 111 und/oder § 111a SGB V abgeschlossen. Darüber hinaus erfolgte die Zulassung von Kliniken für die Erbringung von Vorsorge- und oder Rehabilitationsleistungen im Bereich von Mutter-Kind-Maßnahmen bzw. Vater-Kind-Maßnahmen.
Jährlich Reha-Abstimmungskreis
Die aktuelle Situation der Rehabilitationskliniken wird durch eine jährliche Belegungsabfrage seitens der vdek Landesvertretung für alle Rehabilitationseinrichtungen ermittelt und mit der IKK - Die Innovationskasse gemeinsam für die Landesverbände und die Mitgliedskassen ausgewertet.
Einmal jährlich führt die vdek Landesvertretung mit den Vertreterinnen und Vertretern der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie der Rentenversicherung Nord, den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen, den Mitgliedskassen sowie den Vertreterinnen und Vertretern des für Gesundheit zuständigen Ministeriums einen so genannten Reha-Abstimmungskreis durch, um über die Situation der Rehabilitationskliniken in Mecklenburg-Vorpommern zu beraten.
Qualitätssicherung in der Rehabilitation
Die Teilnahme am Qualitätssicherungsverfahren der Spitzenverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen ist für alle Einrichtungen verpflichtend, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Hauptbeleger bedient werden.
Von den in MV vorhandenen Rehabilitationskliniken für Erwachsene nach § 111 SGB V nehmen einige Kliniken am Verfahren der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Qualitätssicherung nach § 137 d SGB V teil. Ergebnisse und Auswertungen des Qualitätssicherungsverfahrens der Rentenversicherungsträger werden auch von den Ersatzkassen akzeptiert.
Ambulante Rehabilitation
Wohnortnahe Rehabilitation ist eine echte Alternative zur stationären Rehabilitation. Sie umfasst alle erforderlichen medizinischen Maßnahmen und Anwendungen wie die stationäre Rehabilitation - allerdings ohne Übernachtungen. Dadurch können auch Personengruppen in die Rehabilitation einbezogen werden, die aus verschiedenen persönlichen Gründen keine stationäre Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen können.
Bereits mehrere Zulassungen ambulanter Rehabilitation
In Mecklenburg-Vorpommern wurden durch die vdek Landesvertretung inzwischen mehrere Zulassungen zur Erbringung ambulanter Rehabilitation nach § 40 SGB V gemeinsam und einheitlich für die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen ausgesprochen.
So erbringen beispielsweise die ambulanten Rehabilitationszentren in Schwerin und Rostock Leistungen im Bereich der Orthopädie und Onkologie (nur Rostock).
Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung Bund/Nord, um eine optimale und wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Ressourcen zu erreichen.
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Auf der Grundlage des SGB IX wirkt die vdek-Landesvertretung als Schnittstelle für Ihre Mitgliedskassen zu den Rehabilitationsträgern. Die Ersatzkassen in Mecklenburg-Vorpommern unterhalten vier "gemeinsame Servicestellen" in Rostock, Neubrandenburg und Schwerin, in denen Betroffene eine umfassende und qualifizierte Unterstützung und Beratung zu Rehabilitations- und Teilhabefragen erhalten.