Qualität und bedarfsgerechte Planung im Blick

Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern

vdek M-V: Den stationären Sektor klar im Blick

Die Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist durch eine vergleichsweise dünne Besiedlung und weite Entfernungen zwischen Versorgungszentren geprägt. Insgesamt gibt es aktuell 37 Akutkrankenhäuser im Land, die eine moderne medizinische Versorgung sicherstellen sollen. Dabei reicht das Spektrum von kleinen Grundversorgern bis zu größeren Schwerpunkt- und zwei Universitätskliniken. Letztere in Rostock und Greifswald.

Trotz der flächendeckenden Struktur und einer ersten Reform in den 1990er Jahren sind auch in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der demografischen wie fachmedizinischen Entwicklung standortspezifische Anpassungen erforderlich. Grundlage hierfür müssen eine möglichst nicht weiter verwässerte Krankenhausreform auf Bundesebene und ein zukunftsfähiges Landeskrankenhausgesetz mit jeweils entsprechend die Versorgungsqualität sichernden und optimierenden Verordnungen sein. 

Ambulante Versorgung

Im Rahmen ihres Versorgungsauftrags haben Krankenhäuser auch die Möglichkeit, ambulante Leistungen zu erbringen. Eine Übersicht zu relevanten Handlungsfeldern, notwendigen Voraussetzungen und weiterführenden Informationen wurde von der Verbandszentrale des vdek zusammengestellt.

Die Versorgungsqualität der Versicherten im Blick

Die vdek-Landesvertretung vertritt im Rahmen der Beratung der Planungsbeteiligten die Interessen der Mitgliedskassen. Dabei erfolgen Abstimmungen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen, der Krankenhausgesellschaft, der Ärztekammer, dem Landkreistag, dem Städte- und Gemeindetag sowie dem für Gesundheit zuständigem Ministerium über die Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen.

Ziel der vdek-Landesvertretung ist es, als federführender Verband die Krankenhausversorgung im Land unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen bedarfsgerecht anzupassen. Das bedeutet, dass der Krankenhausplan ständige Anpassungen der Feststellungsbescheide (inklusive der festgelegten Krankenhausbetten) erfordert.

Die Landesvertretung der Ersatzkassen in Mecklenburg-Vorpommern nimmt im Bereich Krankenhaus folgende Aufgaben wahr:

  • Bündelung der Interessen der Ersatzkassen im Bereich stationäre Einrichtungen (Krankenhäuser),
  • Verbändeübergreifende Abstimmung mit den anderen Landesverbänden der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV),
  • Mitgestaltung der Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung in Mecklenburg-Vorpommern in der Runde der Planungsbeteiligten und Arbeitsgruppen,
  • Abschluss von 2- und 3-seitigen Verträgen nach §§ 112 ff SGB V durch die Landesverbände der Krankenkassen mit der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (KGMV) und der Kassenärztlichen Vereinigung (KVMV), Vertretung der Interessen der Ersatzkassen gegenüber dem für Gesundheit zuständigen Ministerium, der Krankenhausgesellschaft und den Krankenhäusern bzw. Krankenhausträgern,
  • Schiedsstellenverfahren bei Nichteinigung innerhalb der Verbände bzw. bei Nichteinigung mit den Vertragspartnern nach § 18a KHG bzw. § 213 SGB V.

Verträge zur Krankenhausbehandlung

Die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen schließen gemeinsam und einheitlich mit der Krankenhausgesellschaft Verträge um sicherzustellen, dass Art und Umfang der Krankenhausbehandlung den Anforderungen des Gesetzbuchs entsprechen.

Unter der Federführung der vdek-Landesvertretung wurden folgende Verträge abgeschlossen:

  • zu den allgemeinen Bedingungen der Krankenhausbehandlung(  § 112 Abs. 2 Nr. 1 SGB V),
  • zur Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 SGB V),
  • zur sozialen Betreuung und Beratung der Versicherten im Krankenhaus (§ 112 Abs. 2 Nr. 4 SGB V)


Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen schließen zudem mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und der Krankenhausgesellschaft Verträge mit dem Ziel, durch enge Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und zugelassenen Krankenhäusern eine nahtlose stationäre und sich anschließende ambulante Behandlung der Versicherten zu gewährleisten.

Unter der Federführung der vdek-Landesvertretung wurden folgende Verträge abgeschlossen:

  • über die gegenseitige Unterrichtung über die Behandlung der Patienten sowie über die Überlassung und Verwendung von Krankenunterlagen
    (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 SGB V),
  • die Durchführung von vor- und nachstationärer Behandlung im Krankenhaus
    (§ 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V).
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Zahlen und Fakten

  • Bevölkerung (Bezugsgröße): Mecklenburg-Vorpommern hatte 1.573.897 Einwohner (31.12.2024) laut Statistischem Amt Mecklenburg-Vorpommern
  • Krankenhäuser / Standorte: Im Krankenhausplan des Landes sind 37 Krankenhäuser an 74 Standorten aufgenommen.
  • Krankenhausbetten: Insgesamt 10.222 Betten (inkl. tagesklinische Plätze: 1.626 Tageskliniken-Plätze) im Krankenhausplan des Landes (aktualisiert gegenüber dem Stand 1. Januar 2025).

  • Betten pro 1.000 Einwohner: 10.222 Betten ÷ 1.573.897 Einwohner = ≈ 6,49 Betten pro 1.000 Einwohner

  • Flächenbezogene Erreichbarkeit (grob): Mecklenburg-Vorpommern Fläche ≈ 23.294,9 km² → bei 37 Kliniken entspricht das im Mittel ≈ 630 km² Fläche pro Krankenhaus

  • Ärztinnen/Ärzte in Krankenhäusern: Im Jahr 2022 waren in den Krankenhäusern MV 4.191 Ärztinnen und Ärzte tätig

  • Universitätsstandorte / Maximalversorgung: Die Universitätskliniken Rostock und Greifswald sind die universiären Akteure in Spezial- und Hochschulmedizin in MV. Sie treten im Krankenhausplan separat hervor.

  • Trägerlandschaft: Das Bundesland weist eine Mischung aus öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Trägern auf. In Mecklenburg-Vorpommern sind Akteure wie Helios, Ameos, Asklepios sowie kommunale und freigemeinnützige Träger vertreten.
  • Altersstruktur der Patientinnen und Patienten: Der Anteil der Patientinnen und Patienten über 80 Jahre in den Kliniken in MV stieg von etwa 9 % im Jahr 2005 auf 22 % im Jahr 2023.

Transplantation

Die Notwendigkeit, auf eine Organspende angewiesen zu sein, ist keine Frage des Alters. Sie kann jede und jeden jederzeit betreffen. Deshalb legen wir in unserem Bundesland einen großen Wert auf alle Fragen, die mit der Organspende im Zusammenhang stehen.

Die vdek-Landesvertretung ist ständiger Vertreter im Fachbeirat Nord-Ost der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). (www.dso.de)

Gemeinsames Ziel ist, die Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung zu erhöhen. Mecklenburg-Vorpommern liegt derzeit (Stand 12/2023) mit 17,8 Organspenden je eine Million Einwohnerinnen bzw. Einwohner zwar deutlich über dem Bundesschnitt (11,4). Den einstigen Spitzenplatz unter den "Top 3" der Bundesländer hat MV allerdings verloren und rangiert nun auf Platz vier. Ohne Frage natürlich auch ein sehr gutes Ergebnis. Dieses ist auch darauf zurückzuführen, dass eine Sensibilisierung für die Thematik bereits frühzeitig erfolgt. So wurde das Thema Organspende beispielsweise in den Schulunterricht aufgenommen. Der Fachbeirat entwickelte das dabei zum Einsatz kommende Unterrichtsmaterial.

Hand mit rotem Herz

Stand: 01.06.2022 Organspende - Fragen und Antworten

Häufige Fragen und konkrete Antworten zu den Themen Organspende, Organtransplantationen und Transplantationsregistergesetz zum Download.