
Beitritt zu bestehenden Verträgen im Bereich der Hilfsmittel
Hilfsmittelanbieter können den bereits bestehenden Verträgen beitreten, sofern sie nicht bereits anderweitig vertraglich zur Abgabe der entsprechenden Hilfsmittel gegenüber dem vdek berechtigt sind. Beispielsweise durch Mitgliedschaft bei einem vdek-Vertragspartner (Berufsverbände, Innungen, etc.). Dafür ist es erforderlich, dass die betreffenden Hilfsmittelanbieter über eine aktuelle Präqualifizierung verfügen und eine Beitrittserklärung abgeben. » Mehr