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Beitritt zu bestehenden Verträgen im Bereich der Hilfsmittel
Hilfsmittelanbieterinnen und -anbieter können den bereits bestehenden Verträgen beitreten, sofern sie nicht bereits anderweitig vertraglich zur Abgabe der entsprechenden Hilfsmittel gegenüber dem vdek berechtigt sind. Beispielsweise durch Mitgliedschaft bei einer vdek-Vertragspartnerin bzw. einem vdek-Vertragspartner (Berufsverbände, Innungen, etc.). Dafür ist es erforderlich, dass die betreffenden Hilfsmittelanbieterinnen bzw. -anbieter über eine aktuelle Präqualifizierung verfügen und eine Beitrittserklärung abgeben. » Mehr