Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen auch in Mecklenburg-Vorpommern die Leistungen sowohl des Rettungsdienstes als auch der Krankentransporte. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei allerdinge die direkte Verknüpfung mit einer sogenannten Hauptleistung. Dabei kann es sich beispielsweise um einem stationären Krankenhausaufenthalt handeln.
Rettungsdienst und Krankentransport unterscheiden sich dabei anhand fachlicher Anforderungen:
Öffentlicher Rettungsdienst Schon der Begriff deutet auf die wesentliche Charakterisierung dieses Bereiches hin: die Rettung von Personen. Daher ist der Rettungsdienst durch die Notfallrettung und den Transport lebensbedrohlich erkrankter bzw. verletzter Patientinnen und Patienten gekennzeichnet. Ebenfalls zählen als Leistungen des Rettungsdienstes medizinisch qualifizierte Krankentransporte medizinisch betreuungsbedürftiger Personen.
Medizinisch nicht qualifizierte Krankenfahrten Auch hier gibt die Begrifflichkeit bereits den Charakter der Leistungen an: Die Durchführung erforderlicher Sitzend- und Rollstuhl-Krankenfahrten sowie Liegend-Krankenfahrten sowie Tragestuhltransporte von Patientinnen und Patienten bei entsprechender ärztlicher Verordnung. Die zu transportierenden Patientinnen und Patienten benötigen dabei während des Transportes keine medizinische Betreuung.
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ersatzkasse magazin. (5. Ausgabe 2022)
Aufgrund des demografischen Wandels sind in Deutschland neue, moderne Versorgungsstrukturen notwendig. Um den Versicherten eine hochwertige Gesundheitsversorgung dauerhaft anzubieten, schlagen der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und seine Mitgliedskassen vor, ambulante und stationäre Versorgung effektiv zusammenzudenken und zu verzahnen » » Mehr
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