Selbsthilfe
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung:
Ab dem ersten Januar 2008 wurde die Förderung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen noch stringenter durch gesetzliche Vorgaben geregelt. Prinzipiell gibt es auf der Landesebene zwei Förderstränge: die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und die kassenindividuelle Einzelförderung. Alles in allem sollen durch die neuen Regelungen zur Förderung der Selbsthilfe der Verwaltungsaufwand vereinfacht und die Unterstützung der Selbsthilfe-Kontaktstellen, der Landesorganisationen und der einzelnen Selbsthilfegruppen noch zielgerichteter erfolgen. Siehe hierzu auch:
Um die verpflichtende kassenartenübergreifende Förderung optimal zu gestalten haben die gesetzlichen Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gebildet und eine Vereinbarung abgeschlossen. Danach ist jeweils jährlich wechselnd eine Krankenkasse bzw. ein Kassenverband für die so genannte Federführung verantwortlich. Das heißt, die Antragsformulare sind durch die zu fördernden Selbsthilfe-Kontaktstellen, die Landesverbände der Selbsthilfeorganisationen oder durch die örtlichen bzw. regionalen Selbsthilfegruppen bis spätestens zum 31. Dezember für das Folgejahr an diese Kasse zu stellen. Die Anträge von Neugründungen sind bis zum 01. September einzureichen.
Die Pauschalförderung im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung erfolgt kalenderjährlich in zwei Förderrunden: der Hauptvergabe im Frühjahr und der eventuellen Restmittelvergabe im Herbst des Förderjahres. An diesen Sitzungen nehmen dann auch Vertreter der Kontaktstellen und der Selbsthilfeorganisationen mit beratender Stimme teil.
Im Anschluss an die Vergabeentscheidungen benachrichtigt die ARGE Selbsthilfeförderung M-V schriftlich alle Antragsteller. Danach werden die bewilligten Mittel zeitnah überwiesen.
Antragsfristen für die Förderung 2022: bis zum 31.12.2021
für regionale Selbsthilfegruppen: bis zum 31.01.2022
bei Neugründungen: bis zum 01.09.2022
Antrag an:
ARGE Selbsthilfeförderung Mecklenburg-Vorpommern
c/o vdek-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern
Prävention
zu Händen Frau Doreen Chittka
Werderstraße 74a
19055 Schwerin
Telefon (0385) 5216 - 114
email: doreen.chittka@vdek.com
Webseite: www.vdek.com
Antragsunterlagen für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung finden Sie hier.
Was kann gefördert werden?
- Die Krankenkassen können im Sinne der Pauschalförderung unter anderem folgende Sachen und Aktivitäten fördern:
- Büroausstattung und Sachkosten (z. B. PC, Drucker, Büromöbel, Raummiete, Portokosten, Telefonkosten)
- Fortbildungen oder Schulungen (z. B. kaufmännische Weiterbildungen, PC-Schulungen)
- Durchführung von Gremiensitzungen gemäß Satzung (z. B. Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen)
- Erstellung und Druck von regelmäßig erscheinenden Gruppen- oder Verbandsmedien (z. B. Mitgliederzeitschriften) oder Einladungen/Flyer zu speziellen Veranstaltungen
- Pflege des Internetauftritts
Voraussetzungen für die Selbsthilfeförderung
Selbsthilfegruppen:
Förderungswürdig sind Selbsthilfegruppen, deren Aktivitäten sich auf die Bewältigung von Krankheiten und/oder psychischen Problemen richten, von denen sie - entweder selbst oder als Angehörige - betroffen sind. Unter anderem müssen eine kontinuierliche Gruppenarbeit und die regelmäßige Teilnahme der Mitglieder gewährleistet sein.
Landesorganisationen/Selbsthilfekontaktstellen (KISS):
Ähnliche Voraussetzungen gelten auch für Landesverbände/-organisationen der Selbsthilfe. Hier ist neben dem Sitz der Institution, der Rechtsform, den Aufgaben und der Ausrichtung z. B. auch die Anzahl der zu betreuenden Selbsthilfegruppen, die Anzahl der Mitglieder, die personelle Besetzung (hauptamtlich/ehrenamtlich) oder auch das Betreiben einer Geschäftsstelle mit entsprechender Ausstattung ein Bewertungsmerkmal für die Anerkennung der Förderwürdigkeit.
Grundlage für die Beurteilung der Förderwürdigkeit dieser Verbandsaufgaben bilden ebenfalls die einheitlichen Grundsätze des Spitzenverbandes der Krankenkassen.
Letzteres gilt entsprechend für die Anerkennung der Förderwürdigkeit als Selbsthilfekontaktstelle (KISS).
Kassenindividuelle Förderung:
Neben der gemeinsamen, kassenartenübergreifenden Pauschalförderung gibt es die Möglichkeit, dass Landesorganisationen der Selbsthilfe eine individuelle Projektförderung beantragen können.
Anträge für diese krankenkassenindividuelle Förderung kann man direkt bei der einzelnen Krankenkasse erhalten. Auch können einzelne Krankenkassen Räume für Veranstaltungen oder Treffen zur Verfügung stellen oder zum Beispiel Unterstützung bei Kopierarbeiten leisten.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gern an Frau Chittka wenden: Tel.: 0385 - 5216 - 114, email: doreen.chittka@vdek.com
Bericht:
Nachstehend finden Sie Informationen, in welcher Höhe die gesetzlichen Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern im Jahren 2020 Kontakt- und Informationsstellen (KISS), Landesorganisationen und örtliche Selbsthilfegruppen gefördert haben (Transparenzbericht).