Ersatzkassen unterstützen

Selbsthilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Typografische Darstellung, die verschiedene mit Selbthilfe verbundene Begriffe darstellt

Seit Anfang 2008 ist die Förderung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen durch gesetzliche Vorgaben noch stringenter geregelt. Prinzipiell bestehen auf Landesebene zwei Förderstränge: die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und die kassenindividuelle Einzelförderung. Ziele der seinerzeit neu gefassten Regelungen zur Förderung der Selbsthilfe waren eine nachhaltige Vereinfachung des Verwaltungsaufwands sowie die zielgerichtetere Unterstützung der Selbsthilfe-Kontaktstellen, der Landesorganisationen und der einzelnen Selbsthilfegruppen.

GKV-Spitzenverband - Leitfaden zur Selbsthilfeförderung 2022

GKV-Spitzenverband Leitfaden Selbsthilfeförderung

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß 5 20h SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom 21. Oktober 2022

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

Um die verpflichtende kassenartenübergreifende Förderung optimal zu gestalten, haben die gesetzlichen Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gebildet und eine Vereinbarung abgeschlossen. Danach ist jeweils jährlich wechselnd eine Krankenkasse bzw. ein Kassenverband für die so genannte Federführung verantwortlich. Das heißt, die Antragsformulare sind durch die zu fördernden Selbsthilfe-Kontaktstellen, die Landesverbände der Selbsthilfeorganisationen oder durch die örtlichen bzw. regionalen Selbsthilfegruppen bis spätestens zum 31. Dezember für das Folgejahr an diese Kasse zu stellen. Die Anträge von Neugründungen sind bis zum 01. September einzureichen.

Kalenderjährlich zwei Förderrunden

Die Pauschalförderung im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung erfolgt kalenderjährlich in zwei Förderrunden: (1) die Hauptvergabe im Frühjahr und (2) die eventuelle Restmittelvergabe im Herbst des Förderjahres. An diesen Sitzungen nehmen auch Vertreterinnen und Vertreter der Kontaktstellen und der Selbsthilfeorganisationen mit beratender Stimme teil.

Im Anschluss an die Vergabeentscheidungen benachrichtigt die ARGE Selbsthilfeförderung M-V schriftlich alle Antragsteller. Im Anschluss erfolgt eine zeitnahe Überweisung der bewilligten Mittel.  

Selbsthilfegruppe_5

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung Transparenzbericht für das Förderjahr 2022 der ARGE Selbsthilfeförderung Mecklenburg-Vorpommern

Selbsthilfeförderung gemäß § 20 h SGB V kassenartenübergreifende Pauschalförderung

Förderfähige Positionen

Die Krankenkassen können im Sinne der Pauschalförderung unter anderem folgende Sachkosten und Aktivitäten fördern:

  • Büroausstattung und Sachkosten (z. B. PC, Drucker, Büromöbel, Raummiete, Portokosten, Telefonkosten)
  • Fortbildungen oder Schulungen (z. B. kaufmännische Weiterbildungen, PC-Schulungen)
  • Durchführung von Gremiensitzungen gemäß Satzung (z. B. Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen)
  • Erstellung und Druck von regelmäßig erscheinenden Gruppen- oder Verbandsmedien (z. B. Mitgliederzeitschriften) oder Einladungen/Flyer zu speziellen Veranstaltungen
  • Pflege des Internetauftritts

Antragsformulare

Download der Antragsunterlagen Förderung von örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung nach § 20h SGB V

Download der Antragsunterlagen Förderung von Selbsthilfekontaktstellen auf Landesebene

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung nach § 20h SGB V

Download der Antragsunterlagen Förderung von Landesorganisationen der Selbsthilfe

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung nach § 20h SGB V

Download der Antragsunterlagen Antrag auf Umwidmung bereits erhaltener Fördermittel der ARGE Selbsthilfeförderung MV

nach § 20h SGB V im Förderjahr 2024

Hinweise zur Antragstellung

Download Hinweise zur Antragstellung Förderung von Landesorganisationen der Selbsthilfe

Fristen und Empfänger

Antragsfristen

  • für die Förderung 2024: bitte erfragen Sie diese bei der zuständigen ARGE
  • für regionale Selbsthilfegruppen: bitte erfragen Sie diese bei der zuständigen ARGE
  • bei Neugründungen: bitte erfragen Sie diese bei der zuständigen ARGE 
     

Zuständigkeit:

Ansprechpartner der ARGE Selbsthilfeförderung Mecklenburg-Vorpommern ist im Jahr 2024 der BKK-Landesverband NORDWEST. 

Antrag an:

ARGE Selbsthilfeförderung Mecklenburg-Vorpommern
c/o BKK-Landesverband NORDWEST
Hauptverwaltung Essen
Geschäftsbereich Verbandspolitik
Isabel Turnau
Hatzper Str. 36
45149 Essen
Telefon: (0201-) 179 - 1504
E-Mail: gesundheit@bkk-nordwest

Voraussetzungen für Selbsthilfeförderung

Selbsthilfegruppen:

Förderungswürdig sind Selbsthilfegruppen, deren Aktivitäten sich auf die Bewältigung von Krankheiten und/oder psychischen Problemen richten, von denen sie - entweder selbst oder als Angehörige - betroffen sind. Unter anderem müssen eine kontinuierliche Gruppenarbeit und die regelmäßige Teilnahme der Mitglieder gewährleistet sein.

Landesorganisationen/Selbsthilfekontaktstellen (KISS):

Ähnliche Voraussetzungen gelten auch für Landesverbände/-organisationen der Selbsthilfe. Hier ist neben dem Sitz der Institution, der Rechtsform, den Aufgaben und der Ausrichtung z. B. auch die Anzahl der zu betreuenden Selbsthilfegruppen, die Anzahl der Mitglieder, die personelle Besetzung (hauptamtlich/ehrenamtlich) oder auch das Betreiben einer Geschäftsstelle mit entsprechender Ausstattung ein Bewertungsmerkmal für die Anerkennung der Förderwürdigkeit.

Grundlage für die Beurteilung der Förderwürdigkeit dieser Verbandsaufgaben bilden ebenfalls die einheitlichen Grundsätze des Spitzenverbandes der Krankenkassen.

Letzteres gilt entsprechend für die Anerkennung der Förderwürdigkeit als Selbsthilfekontaktstelle (KISS).

Kassenindividuelle Förderung:

Neben der gemeinsamen, kassenartenübergreifenden Pauschalförderung gibt es die Möglichkeit, dass Landesorganisationen der Selbsthilfe eine individuelle Projektförderung beantragen können.

Anträge für diese krankenkassenindividuelle Förderung sind direkt bei der einzelnen Krankenkasse erhältlich. Auch können einzelne Krankenkassen Räume für Veranstaltungen oder Treffen zur Verfügung stellen oder beispielsweise Unterstützung bei Kopierarbeiten leisten.

Bericht:

Nachstehend finden Sie Informationen, in welcher Höhe die gesetzlichen Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2022 Kontakt- und Informationsstellen (KISS), Landesorganisationen und örtliche Selbsthilfegruppen gefördert haben (Transparenzbericht).

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Ihre Ansprechpartnerin bei der vdek-Landesvertretung M-V

Doreen Chittka
Tel.: 0385-5216-114
eMail: doreen.chittka@vdek.com