Pflege in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern leben derzeit gut 120.000 pflegebedürftige Menschen, die auf Hilfe und Unterstützung durch ihre Angehörigen oder auf professionelle Pflege angewiesen sind. Immer mehr Personen im Land erhalten damit Pflegeleistungen auf der Grundlage des Pflegeversicherungsgesetzes. Sie können dabei auf eine landesweit gute Pflegeinfrastruktur zurückgreifen.
Pflege-Leistungen werden in nachfolgenden Bereichen angeboten:
- ambulante Pflege (Pflegedienste)
- teilstationäre Pflege (Tagespflegeeinrichtungen)
- vollstationäre Pflege (Pflegeheime)
- Kurzzeitpflege (Pflegeheime)
Die Pflege-Vertragspartner in Mecklenburg-Vorpommern sind:
- Trägerinnen / Träger von Pflegeeinrichtungen
- Trägerverbände freigemeinnütziger, kommunaler und privater Pflegeeinrichtungen
Land bietet gute Pflegeinfrastruktur
Circa 520 Pflegedienste versorgen flächendeckend etwa 33.500 Pflegebedürftige in ihrer Häuslichkeit. Eine große Zahl der Pflegedienste bietet dabei zudem eine besondere, qualitätsgesicherte Betreuung für Menschen die an Demenz leiden.
In den 526 stationären Pflegeeinrichtungen werden ca. 25.100 pflegebedürftige Menschen gepflegt und betreut. Einige Einrichtungen haben sich dabei auf spezielle Zielgruppen und deren besondere Bedarfe ausgerichtet.
Konkrete Angebote auch bei besonderen Bedarfen
So haben sich landesweit verschiedene Einrichtungen speziell auf die Langzeitpflege von Menschen mit schweren und schwersten Schädigungen des Nervensystems (z.B. so genanntes Wachkoma) sowie die Pflege und Betreuung langzeitbeatmeter Menschen spezialisiert. Auch einige ambulante Pflegedienste bieten intensivmedizinische Betreuung an.
Kurzzeit-, Urlaubs- und Verhinderungspflege möglich
Etwa die Hälfte der Pflegeheime in Mecklenburg-Vorpommern bietet zudem die Möglichkeit von Kurzzeitpflege und/oder Urlaubs- sowie Verhinderungspflege an. Diese Option ist vor allem dann für die Pflegebedürftigen von großer Bedeutung, wenn sich der Pflegebedarf akut verschlechtert hat oder die pflegenden Angehörigen Entlastung benötigen.
Auch die Zahl der Tagespflegeeinrichtungen hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen - und steigt weiterhin an. Derzeit jetzt stehen in ca. 250 Tagespflegeinrichtungen etwa 5.000 Plätze für Tagesgäste zur Verfügung.
Versorgung Pflegebedürftiger bei Inanspruchnahme von Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen durch eine Pflegeperson
Ab dem 1. Juli 2024 haben pflegebedürftige Personen nach § 42a SGB XI Anspruch auf eine Versorgung in zugelassenen Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, wenn dort deren Pflegeperson gleichzeitig eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nimmt. Bisher erforderte die Organisation der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung für den Zeitraum einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme einer Pflegeperson einen hohen Aufwand. Mit der neuen Regelung wird der Zugang von Pflegepersonen zu stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen erleichtert. Es wird ermöglicht, dass Pflegepersonen die ihnen zustehende und für ihre Gesundheit, ihre Erwerbsfähigkeit und nicht zuletzt für die weitere Pflegetätigkeit notwendigen Vorsorge Rehabilitationsleistungen in Anspruch nehmen können und gleichzeitig die Versorgung der Pflegebedürftigen sichergestellt wird.
Sofern kein Anspruch auf Versorgung der pflegebedürftigen Person gegenüber der Krankenkasse besteht (§ 40 Abs. 3a SGB V), ist die Pflegekasse gegenüber Einrichtungen der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen erstattungspflichtig für die entstehenden Kosten. Darunter fallen die pflegebedingten Aufwendungen und Kosten für Betreuung, für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten. Die Vergütung erfolgt nach dem durchschnittlichen Gesamtheimentgelt von allen zur Kurzzeitpflege zugelassen Einrichtungen in einem Bundesland. Die Landesverbände der Pflegekassen ermitteln das durchschnittliche Gesamtheimtentgelt auf Grundlage der Vergütungen des Vorjahres. Der ermittelte Wert bestimmt verbindlich die Vergütung der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für den Zeitraum vom 01. April bis zum 31. März des Folgejahres.
Für das Jahr 2024 haben die Landesverbände der Pflegekassen für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern folgende Werte festgestellt:
Pflegegrad 1 |
Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|
109,17 € | 123,80 € | 141,11 € | 159,29 € | 167,32 € |
*Stichtag: 31.12.2023 (Auswertung am 06.03.2024); Quelle: vdek-Vertragsdatenbank
Berücksichtigt wurden die Pflegesätze für solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen, eingestreute Betten und separate Abteilungen für Kurzzeitpflege.
Investitionskosten: Sofern mehrere Werte hinterlegt sind, wurde eine einfache Durchschnittsberechnung ohne Gewichtung der tatsächlichen Platzzahlen vorgenommen (Bsp.: Einzelzimmer 10 €, Doppelzimmer 8€; Durchschnitt: 9€).
Pflege & Hospize: Formulare
- Antragsunterlagen zur Förderung ambulanter Hospizdienste
- Unterlagen für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie stationärer Hospize (Strukturerhebungsbögen)
- Verpflichtungserklärung zur Teilnahme an dem Verfahren zur Übermittlung von Daten nach § 35 Absatz 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Antrag auf häusliche Krankenpflege
- Corona-Sonderregelung für 2022 (ambulante Hospiz-Dienste)
Qualitätssicherung
Der Medizinische Dienst (MD) Mecklenburg-Vorpommern sowie der Verband der privaten Krankenversicherung prüfen im Auftrag der Landesverbände der Krankenkassen die stationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Prüfungen im stationären Pflegebereich erfolgen dabei gemeinsam mit der jeweils zuständigen Heimaufsichtsbehörde. So ist es möglich, Doppelprüfungen zu vermeiden. Die Prüfquote beträgt 100 Prozent. Das bedeutet, jede Pflegeeinrichtungen wird (mindestens) einmal pro Jahr geprüft.
Pflegelotse des vdek ermöglicht echte Transparenz
Die Qualitätsprüfungen umfassen die Erhebung theoretischer Grundlagen (Pflegekonzept, Stellenbeschreibungen, Fortbildungspläne u. a.), den Pflegeprozess mit besonderem Schwerpunkt im Bereich der Pflegeplanung und -dokumentation, die Maßnahmen der internen Qualitätssicherung sowie die Beurteilung des Pflegezustandes (Ergebnisqualität).
Die Benotung der einzelnen Einrichtungen kann dem Transparenzbericht entnommen werden, der über den bundesweit mehrfach prämierten Pflegelotsen des vdek aufgerufen werden kann.