Selbsthilfegruppen: Neue Formulare für Förderanträge / Antragsfrist 31. März 2014

Für Selbsthilfegruppen, die Anträge auf finanzielle Förderung durch die Krankenkassen stellen möchten, stehen ab sofort neue Formulare zur Verfügung. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) in Niedersachsen hat diese auf seiner Internetseite www.vdek.com/LVen/NDS im Bereich „Service“ eingestellt und sendet sie auf Wunsch auch gerne zu. Die Antragsfrist für das kommende Jahr endet am 31. März 2014. Erforderlich wurde die Überarbeitung der Formulare durch Änderungen beim bundesweiten Leitfaden der Krankenkassen zur Selbsthilfeförderung. Die gesetzliche Krankenversicherung fördert jährlich rund 1.500 Selbsthilfegruppen in Niedersachsen.

Die vdek-Landesvertretung ermutigt Betroffene und Angehörige ausdrücklich, Angebote der Selbsthilfe zu nutzen und sich dabei von den Krankenkassen unterstützen zu lassen. Telefonkontakt für Antragsteller: 05 11 / 3 03 97 – 35.

Kontakt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen

Pressesprecher
Simon Kopelke

Telefon: 05 11 / 3 03 97 - 50
E-Mail: simon.kopelke@vdek.com