Schlichtungszwang für Krankenhäuser und Kassen: Bürokratischer Mehraufwand ohne erkennbaren Nutzen

Krankenhausgesellschaft und gesetzliche Krankenkassen in Niedersachsen warnen vor überflüssigen Bürokratiekosten. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesgesetzgebers, dass Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Kliniken und Kassen im Wert von bis zu 2.000 Euro zunächst einem Schlichtungsverfahren auf Landesebene zu unterziehen sind, bevor die klagende Partei das Sozialgericht  anrufen kann.

Nach der Bestimmung haben Krankenhäuser und Kassen in jedem Bundesland einen Schlichtungsausschuss einzurichten. Damit entstehen erhebliche zusätzliche Ausgaben für Personal und Ausstattung einer Geschäftsstelle sowie für die fachliche Tätigkeit der Gutachter und Ausschussvorsitzenden. Ob dieser Aufwand tatsächlich wie beabsichtigt die Sozialgerichte entlastet, ist jedoch mehr als fraglich, denn der Klageweg steht den Streitparteien nach der Schlichtung weiterhin offen. Zu befürchten ist vielmehr, dass die Verfahren in der Praxis eine reine Formalität im Vorfeld der Gerichtsverfahren bleiben. Davon abgesehen ist es auch politisch wenig überzeugend, die an sich wünschenswerte Entlastung der Sozialgerichte durch Aufbau neuer Bürokratie an anderer Stelle zu erkaufen.

Krankenhäuser und Krankenkassen fordern den Bundesgesetzgeber auf, das Gesetz auszusetzen und die Neuregelung grundsätzlich zu überdenken.

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