Mehr Entlastung für pflegende Angehörige im Neuen Jahr: Anspruch auf Tagespflege verdoppelt sich

Die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause ist mit erheblichen Belastungen verbunden. Sie ist in Einklang zu bringen mit Terminverpflichtungen, beruflichen oder anderweiten familiären Anforderungen und auch mit den eigenen körperlichen und psychischen Grenzen. Eine Möglichkeit zur Entlastung bietet die Tagespflege. Tagespflege- Einrichtungen holen Pflegebedürftige zu Hause ab, betreuen sie tagsüber für eine vereinbarte Zeitspanne in ihren Räumlichkeiten und fahren sie dann wieder nach Hause. Dieses Angebot können Versicherte ab Januar weit häufiger nutzen, da die Pflegeversicherung in vielen Fällen für doppelt so viele Tage wie bisher aufkommt. Je nach Pflegestufe und Preis der Einrichtung können Versicherte die Tagespflege dann zwischen neun und 26 Tagen im Monat in Anspruch nehmen. Darauf weist der Verband der Ersatzkassen (vdek) in Niedersachsen zum Jahreswechsel hin. „Pflegende Angehörige werden 2015 deutlich stärker als bisher entlastet. Damit wird auch ihr enormer Einsatz gewürdigt“, sagte der Leiter der vdek-Landesvertretung Niedersachsen, Jörg Niemann.

Bisher galt bei der Pflege zu Hause die Regelung, dass Kassenleistungen für professionelle Pflegedienste oder die Zahlung des Pflegegeldes für Angehörige den Anspruch auf Tagespflege minderten und umgekehrt: Wurden die einen Mittel voll ausgeschöpft, halbierten sich die anderen. Durch Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2015 können die jeweiligen Ansprüche nunmehr auch zusammen voll ausgeschöpft werden. Darüber hinaus steigt die Höhe der Leistungsbeträge für die Tagespflege um vier Prozent, und zwar monatlich um 18 Euro auf 468 Euro in Pflegestufe 1, um 44 Euro auf 1.1.44 Euro in Pflegestufe 2 und um 62 Euro auf 1.612 Euro in Pflegestufe 3.

Im Ergebnis können Versicherte die Tagespflege in Pflegestufe 1 im Schnitt an rund neun Tagen nutzen (bisher vier), in Pflegestufe 2 an 21 Tagen (bisher zehn) und in Pflegestufe 3, die bei der Tagespflege aber eher die Ausnahme ist, an 26 Tagen (bisher zwölf). Für diese Zeitspannen müssen Versicherte bei der Tagespflege keine Zuzahlungen für Betreuung und Transport leisten. Zu tragen ist allerdings eine Eigenbeteiligung von rund 13 Euro je Tag für Unterkunft und Verpflegung. Dieser Berechnung liegen die durchschnittlichen Pflegesätze der Tagespflege-Einrichtungen in Niedersachsen sowie eine angenommene Wegepauschale von zehn Euro zugrunde.

Die Zahl der Tagespflege-Einrichtungen ist allein in diesem Jahr landesweit um rund 40 auf 383 gestiegen. In Niedersachsen steht damit ein flächendeckendes Versorgungsangebot zur Verfügung.

Kontakt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen

Pressesprecher
Simon Kopelke

Telefon: 05 11 / 3 03 97 - 50
E-Mail: simon.kopelke@vdek.com