Präventionsgesetz: „Niedersächsische Beitragszahler müssen Bundesbehörde mit 3,4 Millionen Euro subventionieren“

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) fordert Korrekturen am geplanten Präventionsgesetz der Bundesregierung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Krankenkassen mindestens 0,50 Euro je Versicherten an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zahlen müssen. „Damit werden die Beitragszahler faktisch gezwungen, eine nachgeordnete Bundesbehörde zu subventionieren“, kritisierte der Leiter der vdek-Landesvertretung, Jörg Niemann. Alleine in Niedersachsen wären dafür 3,4 Millionen Euro aufzubringen.

Die Bundeszentrale soll die Krankenkassen bei Präventionsprojekten in sogenannten Lebenswelten wie Schulen und Kindergärten – so wörtlich - „unterstützen“ und dafür ein Viertel der für diesen Bereich vorgesehenen Kassenmittel erhalten. „Es ist überhaupt nicht ersichtlich, welchen sinnvollen Beitrag eine Behörde bei der konkreten Projektarbeit vor Ort leisten kann, deren Kompetenz in der Planung bundesweiter Aufklärungskampagnen und der Erstellung von Informationsmaterial liegt“, sagte vdek-Landeschef Niemann. Darüber hinaus könne die angedachte „Unterstützung“ keine Zahlungen in Millionenhöhe begründen. „Es ist zu befürchten, dass damit ein erheblicher Teil des Geldes nicht für konkrete Präventionsmaßnahmen zur Verfügung steht, sondern die Beitragszahler für zusätzlichen Overheadaufwand aufkommen müssen“, betonte Niemann.

Niemann verwies darauf, dass auch die Länder den von der Bundesregierung geplanten Betrag von 0,50 Euro für die BZgA für zu hoch halten. Der Bundesrat hatte in diesem Zusammenhang vor „Parallelstrukturen“ gewarnt.

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