Statement gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung zum Artikel "'Henri' muss Kreißsäle erneut abmelden"

Zum Artikel in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung „‘Henri‘ muss Kreißsäle erneut abmelden“ vom 8. September 2016 erklärt der Leiter des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) in Niedersachsen, Jörg Niemann:

„Trotz anders lautender Zusicherung hat das Henriettenstift offenbar erneut seine Kreißsäle vorübergehend geschlossen. Damit sind zum wiederholten Mal die Anforderungen an eine Level-1-Klinik zur Versorgung von Hochrisikogeburten nicht erfüllt worden, da zu diesen zwingend die Rund-um-die-Uhr-Präsenz von Hebammen gehört. Der vdek fordert deshalb die für die Sicherstellung der örtlichen Krankenhausversorgung verantwortliche Region Hannover zum Eingreifen auf. Die Region muss dafür sorgen, dass das Henriettenstift seinen Versorgungsauftrag erfüllt. Sollte es dazu nicht in der Lage sein, muss auch geprüft werden, die Level-1-Versorgung in einem geordneten Prozess auf ein anderes Krankenhaus zu übertragen. In diesem Fall ist auch das Land Niedersachsen als Planungsbehörde einzubeziehen.

Im Ergebnis muss verlässlich und überprüfbar gewährleistet sein, dass ein Krankenhaus definierte Qualitätsanforderungen erfüllt. Das gilt umso mehr, als es bei Level-1-Geburten um einen hochsensiblen Versorgungsbereich geht, bei dem kleinste Defizite gravierende Folgen für die Neugeborenen haben können.

Gleichzeitig werden wir das Henriettenstift zu einer Stellungnahme auffordern, ob die Berichte über eine zu geringe Personalausstattung zutreffen. Nach den Richtlinien für die Level-1-Versorgung müssen mindestens zwei Hebammen dauerhaft anwesend sein, weitere in Rufbereitschaft. Das Henriettenstift hatte uns im Juni erklärt, dass regelhaft zwei bis drei Hebammen vor Ort sind.

Nicht akzeptabel ist es, dass betriebsinterne Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern auf dem Rücken von Patientinnen ausgetragen werden. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die öffentliche Diskussion um Versorgungsengpässe in der Geburtshilfe genutzt werden soll, um eigene Interessen durchzusetzen. Krankenhäuser und ihre Beschäftigten tragen ein hohes Maß an Verantwortung für die Menschen, die sich ihnen mit Leib und Leben anvertrauen. Dieser Verantwortung müssen sie gerecht werden. Wenn es Unzufriedenheit über Arbeitsbedingungen gibt, müssen diese Probleme intern nach arbeitsrechtlichen Bestimmungen gelöst werden. Die Patientinnen und Patienten sind für diese Konflikte nicht verantwortlich, deshalb dürfen sie auch nicht darunter leiden und vor verschlossener Tür stehen.“

Kontakt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen

Pressesprecher
Simon Kopelke

Telefon: 05 11 / 3 03 97 - 50
E-Mail: simon.kopelke@vdek.com