Statement zu den Verhandlungen mit dem Annastift über ein Medizinisches Behandlungszentrum für erwachsene Behinderte (MZEB)

Mit Verwunderung reagiert der Verband der Ersatzkassen (vdek) in Niedersachsen auf Vorwürfe, nach denen die Krankenkassen die Verhandlungen mit dem Annastift in Hannover zur Einrichtung eines Medizinischen Behandlungszentrums für erwachsene Behinderte (MZEB) verzögert haben sollen:

„Wir sehen in dem neuen Angebot eine sinnvolle Ergänzung zu der bestehenden Versorgung. Das zeigt sich auch daran, dass mit dem MZEB in Uelzen das bundesweit erste Zentrum dieser Art in Niedersachsen eröffnet hat. Mit diesem Träger haben wir uns bereits im Sommer 2016 einvernehmlich auf eine Vereinbarung nach der neuen Gesetzesgrundlage verständigen können.

Da es sich bei den MZEB um eine neue Versorgungsform handelt, sind Verhandlungen nicht nur über die Vergütungshöhe, sondern auch über Leistungsinhalte und Abgrenzungen zu vorhandenen diagnostischen und therapeutischen Angeboten erforderlich. Eine längere Verhandlungsdauer als bei schon bestehenden Versorgungsangeboten liegt daher zunächst einmal in der Natur der Sache. Wenn das Annastift nun aber darüber hinausgehende Verzögerungen beklagt, sollte es nach der eigenen Verantwortung dafür fragen. Bereits vor Monaten lag ein zwischen den Parteien ausverhandelter Vertrag vor. Dann zog das Annastift plötzlich die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft hinzu, die den Vertragsabschluss stoppte und neue Forderungen präsentierte. Die Verhandlungen verzögerten sich dadurch um mehr als vier Monate, bis das Annastift schließlich eine Entscheidung der Schiedsstelle beantragte.

Es ist wenig überzeugend, nach monatelangen Verhandlungen eine Rolle rückwärts zu machen und wechselnde Forderungen vorzulegen, um dann die Schuld für eine ausbleibende Einigung beim Vertragspartner zu suchen. Auch aus Sicht der Krankenkassen ist es unbefriedigend, zwölf Verhandlungsrunden zu führen, ohne zu einer Einigung zu kommen.

Dass Verhandlungen - bei konstruktiver Führung und den Einigungswillen beider Seiten vorausgesetzt - deutlich schneller gehen können, zeigt das Beispiel Uelzen. Dort lagen nur sechs Monate zwischen Verhandlungsaufnahme und Unterzeichnung des umfassenden Vertragswerkes, sodass die auch aus Kassensicht bisher unzureichende Patientenversorgung schnell verbessert werden konnte.

Inhaltlich nicht nachvollziehbar war auch, dass das Annastift eine weit höhere Vergütung forderte als bei der Versorgung für behinderte Kinder.

Es ist befremdlich, dass die Vorwürfe ausgerechnet zu dem Zeitpunkt erhoben werden, an dem das Verfahren ohnehin kurz vor dem Abschluss steht. Am 27. Januar wird nämlich die Schiedsstelle über den Vertrag entscheiden. Eine Entscheidung durch die Schiedsstelle ist der vom Gesetzgeber vorgesehene Weg, wenn sich Vertragsparteien im Gesundheitswesen nicht einigen können. Diese Entscheidung gilt für sämtliche Krankenkassen, die auch gemeinsam die Verhandlungen geführt haben. Das Annastift hätte bei einer vermuteten Blockadehaltung des Vertragspartners jederzeit und deutlich früher das Schiedsamt anrufen können.

Nun wird das Thema wenige Tage vor einer Festsetzung der Vergütung öffentlich gemacht. Damit liegt zumindest der Verdacht nahe, dass die unabhängige Schiedsstelle zugunsten der finanziellen Interessen einer Seite beeinflusst werden soll.“

Kontakt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen

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Simon Kopelke

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