Neues Krankenhausgesetz des Landes bürokratisch und teuer - Nutzen für die Patientensicherheit fraglich

Die Ersatzkassen kritisieren den in dieser Woche von der Niedersächsischen Landesregierung beschlossenen Entwurf für ein neues Krankenhausgesetz. Insbesondere die Vorschrift zur Anstellung von Stationsapothekern in Kliniken sei teuer und bürokratisch, der tatsächliche Zusatznutzen für die Patientensicherheit demgegenüber mehr als fraglich. „Die Verantwortung für die Medikation als zentralem Bestandteil der Behandlung in Krankenhäusern liegt eindeutig und unbestritten bei den Ärzten. Das Land muss die Patientensicherheit in diesem Kernbereich stärken anstatt bürokratische Vorgaben ausgerechnet zur Beschäftigung einer unterstützenden Berufsgruppe wie der Apotheker zu machen“, sagte der Leiter der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Jörg Niemann. Er forderte eine gesetzliche Regelung, nach der jedes Krankenhaus ein verbindliches Konzept zur sicheren ärztlichen Kontrolle der Medikamentenvergabe entwickeln und einhalten muss.

Es sei nicht nachzuvollziehen, dass mit dem Gesetz erstmals überhaupt eine Verpflichtung zur Personalvorhaltung in Krankenhäusern geschaffen werde, und sich diese dann auf Apotheker beziehe. Demgegenüber gebe es für den Kern der Krankenhaustätigkeit auch weiterhin keine entsprechenden Regelungen. Diese seien aber erforderlich. „Eine Mindestvorgabe zur Anstellung von Ärzten und Pflegern in Krankenhäusern würde die Sicherheit der Patienten sehr konkret erhöhen und außerdem die Belastung der Beschäftigten reduzieren“, sagte Niemann. „Die Krankenkassen bezahlen die Kliniken schließlich für eine gute und sichere Versorgung ihrer Versicherten“, betonte er.

Die Einstellung von geschätzt landesweit über 130 zusätzlichen Apothekern würde jährlich weit mehr als zehn Millionen Euro kosten. Dieser erheblichen Belastung steht nach Auffassung der Ersatzkassen kein klarer Zusatznutzen für die Patientensicherheit gegenüber. So habe seinerzeit ausgerechnet in dem Krankenhaus, in dem die Mordserie ihren Anfang nahm, bereits ein Apotheker gearbeitet.

Im Widerspruch zum selbst erklärten Ziel höherer Patientensicherheit stehe, dass das Land nach eigenen Festlegungen Krankenhäusern die Möglichkeit geben wolle, von bundesweit gültigen Qualitätsstandards nach unten abzuweichen. „Das Land will ernsthaft ausgerechnet unter dieser Überschrift wichtige Qualitätsanforderungen aushöhlen dürfen“, kritisierte vdek-Landeschef Niemann. Damit dürften Krankenhäuser in Niedersachsen etwa bestimmte Leistungen auch dann erbringen, wenn sie nicht die erforderliche Erfahrung nachweisen könnten. Der Gemeinsame Bundesausschuss sieht solche „Mindestmengen“ bei Eingriffen vor, die eine besondere Routine erfordern. „Patientenschutz muss Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen der Krankenhäuser haben“, forderte Niemann.

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