Sozialministerin Rundt und Verband der Ersatzkassen rufen BARMER-Versicherte zur Teilnahme an Sozialwahl auf

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt und der Verband der Ersatzkassen (vdek) rufen die BARMER-Versicherten im Land auf, ihr Wahlrecht bei der Sozialwahl zu nutzen. Während die Mitglieder der anderen Ersatzkassen und die Rentenversicherten bereits im Frühjahr gewählt haben, können ab sofort landesweit 729.000 BARMER-Mitglieder bis zum 4. Oktober ihre Stimme abgeben. Damit entscheidet fast jeder zehnte Niedersachse in den kommenden Wochen darüber, wer bei der eigenen Krankenkasse das Sagen hat. Wegen der Fusion von BARMER GEK und Deutscher BKK am 1. Januar 2017 zur neuen BARMER hatte sich der Wahltermin für deren Mitglieder verschoben.

„Die Sozialwahl ist von enormer Bedeutung, denn es geht um zentrale Fragen der Krankenversicherung. Deshalb appelliere ich an alle Wahlberechtigten, ihr Wahlrecht zu nutzen! Nur wer seine Stimme abgibt, hat Einfluss darauf, wer in Zukunft die Interessen der Versicherten im Verwaltungsrat der BARMER vertritt“, sagte Sozialministerin Rundt.

Bei der Sozialwahl wählen Mitglieder aus dem Kreis der Versicherten ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter in die Verwaltungsräte ihrer Kasse. Der Verwaltungsrat beschließt die Satzung, wählt und kontrolliert den Vorstand und verabschiedet den Haushalt. Er wählt die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse, beschließt zum Beispiel Bonusprogramme oder Wahltarife und verantwortet wichtige Finanzentscheidungen. Bei diesem Prinzip der Selbstverwaltung nehmen die Versicherten direkten Einfluss auf ihre Angelegenheiten. „Die Selbstverwaltung ist zentrales Element der sozialen Krankenversicherung. Diese steht für ein krisenfestes Modell zwischen einer staatlichen Versicherung und einer Steuerung durch den Markt“, betonte Jörg Niemann, Leiter der vdek-Landesvertretung Niedersachsen.

Wahlberechtigt sind BARMER-Mitglieder, die am 1. Mai 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Anders als etwa bei einer Bundestagswahl spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle.

Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl: Die Wähler haben ihre Wahlunterlagen per Post erhalten und senden die roten Wahlbriefumschläge mit dem Stimmzettel kostenlos zurück. Auf dem Stimmzettel entscheiden sie sich für eine der Listen, in denen die zur Wahl stehenden Versicherten gemeinsam antreten.

Der vdek empfiehlt, gleich nach Erhalt der Unterlagen zu wählen. Die Frist endet dann mit dem 4. Oktober 2017. An diesem Tag müssen der BARMER die Wahlunterlagen vorliegen. Es gilt dabei der Tag des Posteingangs, nicht der Tag des Poststempels.

Kontakt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen

Pressesprecher
Simon Kopelke

Telefon: 05 11 / 3 03 97 - 50
E-Mail: simon.kopelke@vdek.com