Sicherheit für die Versorgung mit Grippeimpfstoffen

Ärzte, Apotheker, Krankenkassen und Pharmaindustrie wenden künftig neues Verfahren zur Berechnung benötigter Impfstoffmengen an

In der kommenden Grippe-Impfsaison 2019/2020 wird jeder Impfwillige gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) rechtzeitig und wohnortnah geimpft werden können. Lieferengpässe beim Grippeimpfstoff sollen künftig der Vergangenheit angehören. Darauf haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN), die gesetzlichen Krankenkassen, der Landesapothekerverband Niedersachsen sowie die Impfstoffhersteller verständigt. Zukünftig wird mit einem neuen Verfahren die voraussichtlich benötigte Impfstoffmenge kalkuliert. Die Verteilung der Impfstoffe erfolgt in die Arztpraxen nach vorheriger Bestellung über die Apotheken.

Die in einigen Regionen Niedersachsens zeitweilig erschwerte Versorgung mit Grippeimpfstoffen hatte den Handlungsbedarf deutlich gemacht. Künftig werden alle Beteiligten mit einem gemeinsam erstellten neuen Versorgungskonzept eine zuverlässige Versorgung mit qualitativ hochwertigem Vierfach-Impfstoff sicherstellen. Das vereinbarte Vorgehen soll gewährleisten, dass in allen Regionen Niedersachsens jederzeit der benötigte Impfstoff vorhanden ist.

In der vergangenen Woche haben alle impfenden Arztpraxen in Niedersachsen von der KVN eine Mitteilung über den voraussichtlichen Impfstoffbedarf für die Saison 2019/2020 erhalten. Die Menge berechnet sich aus dem Mittelwert der verimpften Grippeimpfstoffe der vergangenen drei Impfsaisons. Zunächst sollen Arztpraxen bis zu 90 Prozent dieser Menge bei den Apotheken bestellen. Die restlichen zehn Prozent gelten als Reserve für Nachbestellungen.

Übergeordnetes Ziel ist die zuverlässige Versorgung der Impfwilligen mit einem qualitativ hochwertigen Vierfach-Impfstoff.

Das neue Verfahren trägt den Interessen der Beteiligten Rechnung: Die Impfstoffhersteller erhalten die Sicherheit über die zu produzierenden Einheiten, die Apotheken in Niedersachsen die Sicherheit über die angemessene Bestellung sowie Verteilung, die Arztpraxen die Sicherheit, dass der voraussichtlich benötigte Impfstoff ihnen in ausreichender Menge zur Verfügung steht sowie die Krankenkassen die Sicherheit eines wirtschaftlichen Umgangs bei der Versorgung.

Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Grippeimpfung generell ab einem Alter von 60 Jahren, Bewohnern von Alten- oder Pflegeheimen und Patienten mit chronischen Krankheiten. Eine Empfehlung gibt es auch für Schwangere. Impfen lassen sollte sich zudem medizinisches Personal.

Kontakt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen

Pressesprecher
Simon Kopelke

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