2.193 Euro im Monat für einen Platz im Pflegeheim

Bewohner müssen immer mehr aus eigener Tasche zahlen

Wer in Niedersachsen in einer stationären Pflegeeinrichtung lebt, muss immer tiefer in die Tasche greifen. Zum Stichtag 1. Januar lag die durchschnittliche Eigenbeteiligung bei 2.193 Euro pro Monat. Das sind 381 Euro mehr als vor einem Jahr – eine Steigerung von 21 Prozent. Das geht aus Berechnungen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) hervor. Die genannte Summe bezieht sich auf das erste Jahr im Pflegeheim. Für Menschen, die dort länger wohnen, ist es durch Zuschüsse der Pflegeversicherung etwas günstiger.  

Der sprunghafte Anstieg kommt vor allem durch höhere Löhne in der Pflegebranche zustande: Die Tariftreueregelung schreibt vor, dass alle Pflegekräfte seit 1. September 2022 nach Tarif beziehungsweise vergleichbar bezahlt werden müssen. Dadurch haben sich die reinen Pflegekosten („einrichtungseinheitlicher Eigenanteil“) für Heimbewohner besonders stark erhöht.

Nicht in Sozialhilfe treiben

„Es ist völlig richtig, Pflegekräfte fair und angemessen zu bezahlen“, so Hanno Kummer, Leiter der vdek-Landesvertretung Niedersachsen. „Die Politik muss aber auch dafür sorgen, dass der Aufenthalt im Pflegeheim nicht immer mehr Menschen in die Sozialhilfe treibt.“ Daher müsse es auf Bundesebene zu einer Pflegereform kommen.

„Auch Niedersachsen könnte Heimbewohner entlasten. Wir fordern, dass das Land die Investitionskosten übernimmt, so wie auch für die Krankenhäuser“, sagt Kummer. Damit sind die Kosten gemeint, die durch die Instandhaltung der Gebäude und für die Ausstattung entstehen. Sie betragen derzeit im Durchschnitt für jeden Heimbewohner in Niedersachsen 507 Euro pro Monat.

Auch Inflation ist Schuld

Neben höheren Lohnkosten ist für den Anstieg der Eigenbeteiligung auch die hohe Inflation verantwortlich. Pflegeheimbewohner müssen entsprechend mehr für Unterkunft und Verpflegung zahlen.

Ab Juli 2023 könnte es durch neue Personalgrenzen erneut deutlich teurer werden. „Wir brauchen dringend Konzepte, um Pflegebedürftige in Heimen vor finanzieller Überforderung zu schützen“, so Kummer.

Hintergrund

Der Gesetzgeber legt bundesweit einheitlich fest, welche Beträge die Pflegeversicherung für Heimbewohner bezahlt – in Abhängigkeit vom individuellen Pflegegrad. Da ein Heimplatz jedoch deutlich mehr kostet, müssen Pflegebedürftige die Differenz selber zahlen. Ist dies nicht möglich, springt unter bestimmten Umständen der Sozialhilfe-Träger ein.

 

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die in Niedersachsen zusammen rund 2,7 Millionen Menschen versichern.

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Kontakt

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