Niedersächsische Krankenhäuser -

In fast jeder siebten Schicht fehlten Pflegekräfte

Krankenhausflur mit Krankenhauspersonal

Hannover. Die Krankenhäuser in Niedersachsen leiden unter Personalknappheit in der Pflege. 91 der 136 somatischen Krankenhäuser hatten 2022 zeitweise weniger Pflegekräfte im Einsatz als gesetzlich vorgegeben ist. Darauf weist der Verband der Ersatzkassen (vdek) hin. Grundlage ist der Bericht über die Auswirkungen der Pflegepersonaluntergrenzen, den der Spitzenverband der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft jetzt veröffentlicht haben.

„Zu wenig Pflegepersonal gefährdet die Sicherheit der Patientinnen und Patienten“, so vdek-Landesleiter Hanno Kummer. „Gleichzeitig sind unterbesetzte Schichten eine enorme Belastung für die Beschäftigen.“ Insgesamt war in 13,6 Prozent aller Schichten und somit in fast jeder siebten Schicht zu wenig Pflegepersonal auf den Stationen anwesend. Bundesweit betrug diese Quote sogar 15,6 Prozent.

Reform notwendig

Nach Ansicht des vdek sollte der Pflegekräftemangel nicht das Problem einzelner Häuser bleiben, sondern zu einem generellen Umdenken führen. „Jede vierte Fachabteilung in niedersächsischen Krankenhäusern hat weniger als zehn Betten“, erläutert Kummer. „Anstatt knappes Personal auf zu viele kleine Standorte zu verteilen, sollten wir die Kräfte besser in größeren Einheiten bündeln.“ Die geplante Krankenhausreform des Bundes und auch die niedersächsische Krankenhausgesetzgebung lieferten hierfür Ansatzpunkte. Diese Möglichkeiten müssten konsequent genutzt werden.

Personaluntergrenzen

Der Gesetzgeber hatte 2017 den Auftrag erteilt, erstmals Pflegepersonaluntergrenzen festzulegen. Seit 2019 sind diese Grenzen verpflichtend umzusetzen. Sie stellen das absolute Minimum dar, um eine sichere und gute Behandlung von Patientinnen und Patienten zu ermöglichen. „Die Personaluntergrenzen schaffen im Sinne der Behandlungssicherheit Transparenz darüber, wie viel Personal tatsächlich eingesetzt wird“, so Kummer.

Die Untergrenzen werden als maximale Anzahl von Patientinnen und Patienten pro Pflegekraft festgelegt. Dabei wird zwischen Tag- und Nachtschichten unterschieden. In der Intensivmedizin sind es in der Tagschicht zwei Patienten pro Pflegekraft; in der Nachtschicht drei Patienten pro Pflegekraft. In den anderen Bereichen variiert es je nach Erfordernis in der Tagschicht zwischen drei und 13 Patienten pro Pflegekraft und in der Nachtschicht zwischen fünf und 30 Patienten pro Pflegekraft.

Kontakt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen

Pressesprecher
Simon Kopelke

Telefon: 05 11 / 3 03 97 - 50
E-Mail: simon.kopelke@vdek.com