Rettungsdienst-Gesetz im Innenausschuss

Gute Ideen, aber Fusionen von Leitstellen fehlen

Rettungsdsanitäter kümmern sich um einen Patienten

Hannover. Zustimmung und Kritik – so lautet aus Sicht des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) das Fazit zu geplanten Änderungen des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes. Das Thema war heute Gegenstand einer Anhörung im Innenausschuss, bei der auch vdek-Landesleiter Hanno Kummer vortrug.

Grundsätzlich begrüßte Kummer die beiden diskutierten Gesetzesentwürfe der CDU-Fraktion und der Regierungsfraktionen von SPD und Bündis90/Die Grünen. Allerdings würde in beiden Entwürfen ein entscheidender Aspekt fehlen: „Die Zusammenlegung von Rettungsleitstellen zu größeren Einheiten ist wesentlich für eine zukunftsfähige Rettungsdienst-Struktur. Eine gewisse Größe ist notwendig, um technisch und personell den qualitativen Anforderungen an eine moderne Rettungsleitstelle gerecht zu werden.“ In Niedersachsen gibt es derzeit insgesamt 29 Rettungsdienst-Leitstellen, darunter die drei kleinsten Leitstellen Deutschlands. Diese sind jeweils nur für rund 50.000 Einwohner zuständig. Im Vergleich: Polizeieinsätze werden landesweit durch acht Leitstellen koordiniert.

Gemeinde-Notfallsanitäter befürwortet

Auf Zustimmung stößt beim vdek der CDU-Vorschlag, im Rettungsdienst zukünftig Gemeindenotfallsanitäterinnen und -sanitäter einzusetzen. Die Kosten sollten jedoch mithilfe einer Pauschalregelung auf Krankenkassen und andere beteiligte Kostenträger aufgeteilt werden. Die Zuständigkeit für jeden einzelnen Fall zu ermitteln sei nicht praktikabel.

Positiv sieht der vdek auch den Einsatz von Telenotärztinnen und -ärzten, wie ihn der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorsieht. Hier habe ein Pilotprojekt im Landkreis Goslar eine gute Vorlage für die konkrete Umsetzung geliefert.

Weiterentwicklung ist richtig

„Der Rettungsdienst ist ein wichtiger Baustein der medizinischen Versorgung. Es ist richtig, ihn weiterzuentwickeln und an neue Herausforderungen und sich ändernde Rahmenbedingungen anzupassen“, so vdek-Landesleiter Kummer. Das gelte gerade auch mit Blick auf notwendige Veränderungen in der Krankenhauslandschaft.

Pressemitteilung als Download Rettungsdienst-Gesetz im Innenausschuss

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