Jahreswechsel:

Das müssen Versicherte in Niedersachsen jetzt wissen

Die Jahreszahl 2025 ist vor einem blauen Hintergrund zu sehen

7,2 Millionen Menschen in Niedersachsen sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Auf sie kommen im neuen Jahr einige Änderungen zu, unter anderem mehr Digitalisierung und steigende Beiträge. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) gibt eine Übersicht.

Zusatzbeiträge steigen

Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent erhöht. Zusätzlich müssen viele Krankenkassen ihre gesetzlich vorgeschriebenen finanziellen Reserven auffüllen. Somit könnten die Beiträge durchschnittlich um mehr als einen Prozentpunkt steigen. Über ihren individuellen Zusatzbeitrag entscheidet jede Krankenkasse selbst. Auch in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) steigen die Beiträge, und zwar einheitlich über alle Kassen hinweg auf dann 3,6 Prozent. Kinderlose bezahlen weiterhin einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Im neuen Jahr erhält jeder Versicherte automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA). Bislang mussten sich Versicherte selbst um die Anlage ihrer elektronischen Patientenakte kümmern. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit zu widersprechen. Die ePA ist eine Plattform, in der Gesundheitsdaten verschlüsselt gespeichert werden. So kann beispielsweise die Hausarztpraxis eines Versicherten direkt auf den Befund einer Fachärztin oder eines Facharztes zugreifen und so Doppeluntersuchungen vermeiden. Welche Daten in der ePA gespeichert werden und wer sie einsehen kann, bestimmen die Versicherten selbst. Der Zugriff der Versicherten erfolgt in der Regel über eine App, die von der jeweiligen Krankenkasse kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Long COVID: Bessere Versorgung

Nach einer Corona-Infektion kann eine Reihe von Langzeitfolgen mit unterschiedlichsten Symptomen zurückbleiben, die unter dem Stichwort Long COVID zusammengefasst werden. Seit 2024 existiert eine Richtlinie für die strukturierte Versorgung von Betroffenen. Zum neuen Jahr kommt eine weitere Regelung hinzu: Die GKV vergütet künftig die Koordination der Long-COVID-Versorgung über alle ärztlichen Fachgruppen hinweg. Gerade bei einem komplexen, oft schwer greifbaren Krankheitsbild wie Long COVID sind diese interdisziplinären Absprachen wichtig für eine umfassende, hochwertige Versorgung.

Details zu diesen und zahlreichen weiteren Neuerungen gibt die Übersicht Änderungen im Gesundheitswesen 2025 auf vdek.com.

Kontakt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen

Pressesprecher
Simon Kopelke

Telefon: 05 11 / 3 03 97 - 50
E-Mail: simon.kopelke@vdek.com