In Niedersachsen sind knapp 7,2 Millionen Menschen bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Auf sie kommen im neuen Jahr einige Änderungen zu. Das betrifft unter anderem die Zusatzbeiträge und die elektronische Patientenakte. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) gibt eine Übersicht.
Höhere Beiträge in der GKV – SPV bleibt stabil
Der allgemeine Beitragssatz in der GKV bleibt bei 14,6 Prozent. Viele gesetzlich Krankenversicherte müssen sich aber auf steigende Zusatzbeiträge einstellen. Nach Einschätzung des vdek wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2026 über drei Prozent liegen. Grund dafür ist unter anderem die Pflicht vieler Krankenkassen, ihre gesetzlichen Finanzreserven weiter aufzufüllen. Die konkrete Höhe des Zusatzbeitrags legt jede Krankenkasse individuell fest.
Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung bleibt hingegen stabil bei 3,6 Prozent. Wie gewohnt tragen Arbeitgeber und Beschäftigte die Beiträge jeweils zur Hälfte. Für Eltern mit mehreren Kindern gelten weiterhin reduzierte Beitragssätze, während kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren zusätzlich einen Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozentpunkten zahlen.
Elektronische Patientenakte: Neuer Medikationsprozess
Seit Mitte Januar 2025 verfügen alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, über eine elektronische Patientenakte (ePA). Ihr Nutzen wächst kontinuierlich: Seit Oktober 2025 sind Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verpflichtet, medizinische Informationen in die ePA zu übertragen.
Ab Oktober 2026 wird die bestehende Medikationsliste zu einem umfassenden digitalen Medikationsprozess ausgebaut. Dieser enthält künftig nicht nur eine Übersicht aller verschriebenen und abgegebenen Arzneimittel, sondern auch einen Medikationsplan mit Einnahmehinweisen. Zusätzlich werden relevante Daten wie Körpergewicht oder Allergien gespeichert, um die Arzneimitteltherapie sicherer zu machen. Ziel ist eine vollständige Dokumentation aller medikationsrelevanten Informationen.
Neue Mindestmenge für Herztransplantationen
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Herztransplantationen eine Mindestmenge von zehn Eingriffen pro Jahr. Mindestmengen stellen sicher, dass Krankenhäuser bestimmte Behandlungen regelmäßig durchführen und dadurch die notwendige Erfahrung besitzen. Dies reduziert Komplikationen und Sterblichkeit bei planbaren Eingriffen und erhöht die Patientensicherheit. Welche Kliniken die neue Vorgabe erfüllen, zeigt eine interaktive Karte auf vdek.com.
Details zu diesen und zahlreichen weiteren Neuerungen sind in einer Übersicht auf vdek.com zu finden.
Kontakt
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen
Pressesprecher
Simon Kopelke
Telefon: 05 11 / 3 03 97 - 50
E-Mail: simon.kopelke@vdek.com