Der Preisanstieg in niedersächsischen Pflegeheimen setzt sich nahezu ungebremst fort. Pflegebedürftige müssen derzeit im ersten Jahr ihres Aufenthaltes eine Zuzahlung von durchschnittlich 2.903 Euro pro Monat leisten – 264 Euro und damit zehn Prozent mehr als vor einem Jahr und 60 Prozent mehr als vor vier Jahren. Das ergab eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek). „Wir sind weiter denn je davon entfernt, dass der Eigenanteil für einen Heimaufenthalt aus einer Durchschnittsrente bezahlt werden kann“, sagte Hanno Kummer, vdek-Landesleiter in Niedersachsen.
„Das Problem des starken Preisanstiegs ist seit Jahren bekannt, dennoch ist eine Lösung weiterhin nicht in Sicht“, kritisierte Kummer. „Die jüngsten Ausführungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ‚Zukunftspakt Pflege‘ sind vage und stimmen wenig optimistisch, dass die finanzielle Belastung für pflegebedürftige Heimbewohner wirksam begrenzt wird. Wenn nicht endlich gegengesteuert wird, müssen immer mehr Heimbewohner Sozialhilfe beantragen.“
Für Heimbewohner mit längerem Aufenthalt sinken aufgrund höherer Zuschüsse der Pflegekassen zwar die Eigenanteile: Nach einem Jahr aktuell auf 2.639 Euro, nach zwei Jahren auf 2.286 Euro, ab drei Jahren auf 1.844 Euro. „Dieser Entlastungseffekt verpufft aber durch die Kostendynamik recht schnell. Es muss eine Pflegereform kommen, die dieses Problem in den Griff bekommt und gleichzeitig die Pflegeversicherung insgesamt zukunftsfähig macht“, so Kummer.
Auch die Landesregierung kann laut Kummer ihren Teil dazu beitragen, pflegebedürftige Heimbewohner vor finanzieller Überforderung zu schützen. „Es ist nicht Aufgabe der Bewohnerinnen und Bewohner, Investitionen in Gebäude und Kosten für Ausbildung des Personals zu schultern. Diese Kosten sollte das Land Niedersachsen tragen und damit die Pflegebedürftigen um mehr als 600 Euro pro Monat entlasten.“
So setzen sich die Kosten für einen Platz im Pflegeheim zusammen
Pflegekosten
- Die Pflegekassen zahlen Pauschalen, die nach Pflegegrad gestaffelt sind. Die Höhe ist gesetzlich festgelegt.
- Zusätzlich zahlen die Pflegekassen seit 2022 ergänzende Zuschüsse an die Heimbewohner. Die Zuschüsse steigen, je länger der Heimaufenthalt dauert, erstmals nach einem Jahr.
- Da die pflegebedingten Kosten jedoch deutlich höher sind, müssen Pflegebedürftige die Differenz selbst zahlen („Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil“ EEE). Ist dies nicht möglich, springt unter bestimmten Umständen der Sozialhilfe-Träger ein.
Investitionskosten
Diese Kosten für Gebäudeinstandhaltung und Ausstattung tragen die Heimbewohner.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Diese Kosten tragen ebenfalls die Heimbewohner.
Ausbildungskosten
Auch die Kosten für die Pflegeausbildung tragen die Heimbewohner vollständig.
Kontakt
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen
Pressesprecher
Simon Kopelke
Telefon: 05 11 / 3 03 97 - 50
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