Selbsthilfegruppen

Selbsthilfegruppen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Betroffenen auf örtlicher Ebene. In regelmäßiger Gruppenarbeit geben sie Hilfestellung und sind Gesprächspartner in persönlicher Begegnung. Selbsthilfegruppen verfolgen keine materielle Gewinnerzielungsabsicht und werden nicht professionell angeleitet.

Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern die gesundheitsbezogene Selbsthilfearbeit gem. § 20 h SGB V seit 2008 durch die unten dargestellten separaten Verfahren.

1. Kassenartenübergreifende Förderung

Die Förderung erfolgt gemeinschaftlich durch die Verbände der gesetzlichen Krankenversicherung als kassenartenübergreifende Pauschalförderung. Anträge werden an den in der jeweiligen Region federführenden Verband gerichtet.

Weitere Informationen und die aktuellen Antragsformulare finden Sie auf der gemeinsamen Internetseite der Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen.

2. Kassenindividuelle Förderung

Die Förderung erfolgt durch die einzelnen Krankenkassen, im Ersatzkassenbereich also durch die einzelnen Mitgliedskassen des vdek. Sie erfolgt in der Regel als Projektförderung. Anträge werden direkt bei der jeweiligen Kasse gestellt. Eine Kontaktaufnahme vor Antragstellung wird empfohlen.