Landesorganisationen

Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene sind Zusammenschlüsse mehrerer Selbsthilfegruppen, die sich auf ein bestimmtes Krankheitsbild spezialisiert haben. Sie unterstützen die Gruppen durch Vernetzung der Aktivitäten und stellen gleichzeitig die Verbindung zu Sozialleistungsträgern und Behörden her. Sie bieten Beratungs- und Informationsleistungen für ihre Mitglieder und auch für Dritte. Selbsthilfeorganisationen verfügen in der Regel über die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Getragen werden sie durch Betroffene im Sinne des Selbsthilfeprinzips.

Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern die gesundheitsbezogene Selbsthilfearbeit gem. § 20 h SGB V seit 2008 durch zwei separate Verfahren:

1. Kassenartenübergreifende Förderung

Die Förderung erfolgt gemeinschaftlich durch die Verbände der gesetzlichen Krankenversicherung als kassenartenübergreifende Pauschalförderung. Anträge werden gerichtet an:

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) - Landesvertretung Niedersachsen
Herr Bernd Steinhagen
Schillerstraße 32
30159 Hannover
Telefon: 0511- 3 03 97-58
E-Mail: bernd.steinhagen[at]vdek.com

Weitere Informationen und die aktuellen Antragsformulare finden Sie auf der gemeinsamen Internetseite der Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen.

2. Kassenindividuelle Förderung

Die Förderung erfolgt durch die einzelnen Krankenkassen, im Ersatzkassenbereich also durch die einzelnen Mitgliedskassen des vdek. Sie erfolgt in der Regel als Projektförderung. Anträge werden direkt bei der jeweiligen Kasse gestellt. Eine Kontaktaufnahme vor Antragstellung wird empfohlen. Auf der Seite der Verbandszentrale finden Sie Musterformulare