Krankenhausfinanzierung

Krankenhäuser werden in Deutschland aus zwei Quellen finanziert:
Die Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) tragen die Krankenkassen,
die Investitionskosten (z. B. Neu- und Erweiterungsbauten, Modernisierung von Geräten) werden durch Fördermittel der Bundesländer finanziert.
Das Gesundheitsreformgesetz 2000 stellte für den Bereich körperlicher (somatischer) Erkrankungen von tagesbezogenen Pflegesätzen auf ein leistungsbezogenes und –orientiertes Krankenhausentgeltsystem um. Die Bereiche Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Psychosomatik wurden bis einschließlich 2014 i.d.R. noch über tagesgleiche Pflegesätze finanziert. Seit 2015 wird auch dieser Bereich über ein pauschaliertes System abgebildet.
Diagnosebezogene Fallgruppen und Landesbasisfallwert
Das Entgelt für die Abrechnung der Leistungen somatischer Krankenhäuser ergibt sich aus der Multiplikation von sog. Bewertungsrelationen mit dem Landesbasisfallwert:
Die Bewertungsrelationen sind Fallgewichtungen, die in Fallgruppen, den Diagnosis Related Groups (DRG) enthalten sind und jährlich im Fallpauschalenkatalog durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) aufgrund der Kostendaten der Krankenhäuser neu justiert werden. Allgemeine Krankenhausleistungen werden seit 2005 verpflichtend über diagnosebezogene Fallgruppen vergütet.
Der Landesbasisfallwert (LBFW) wird gemäß § 10 Krankenhausentgeltgesetz jährlich zwischen der rheinland-pfälzischer Krankenhausgesellschaft (KGRP) und den Krankenkassen und ihren Verbänden in Rheinland-Pfalz ausgehandelt. Er entspricht dem Geldwert, den die Krankenhäuser für einen durchschnittlichen Leistungsfall erhalten. Diese Verhandlungen mit der KGRP sind eine wichtige Aufgabe der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz.
Die Multiplikation der Bewertungsrelationen mit dem Landesbasisfallwert ergibt das Entgelt für die Abrechnung der Leistungen eines Krankenhauses.
Jahr | LBFW | BWR (vereinbart) | Rechnerisches Landesbudget (LBFW*BWR) |
---|---|---|---|
2005 | 2.928,10 € | - | - |
2006 | 2.959,53 € | - | - |
2007* | 2.956,53 € | - | 2.433.780.018 |
2008* | 2.956,53 € | - | 2.490.294.089 |
2009* | 3.008,07 € | - | 2.559.265.956 |
2010 | 3.120,00 € | 830.000 | 2.589.600.000 |
2011 | 3.120,00 € | 865.000 | 2.698.800.000 |
2012 | 3.175,75 € | 885.000 | 2.810.538.750 |
2013 | 3.250,70 € | 904.240 | 2.939.412.968 |
2014 | 3.325,00 € | 910.000 | 3.025.750.000 |
2015 | 3.393,00 € | 911.500 | 3.092.719.500 |
2016 | 3.456,02 € | 915.000 | 3.162.258.300 |
2017 | 3.530,50 € | 930.000 | 3.283.365.000 |
*vor 2010 wurden keine Bewertungsrelationen vereinbart. | |||
Daher wurden hilfsweise die Erlöse angesetzt, die sich aus | |||
Fällen (Destatis) mit dem LBFW multipliziert ergeben. |
Investitionskosten
Die ständigen Veränderungen im Gesundheitswesen (neue Erkenntnisse aus der Wissenschaft, Anpassung der Untersuchungs-, Behandlungs- und Infrastruktureinrichtungen) verursachen einen steigenden Investitionsbedarf. Die Finanzierung des Investitionsbedarfs ist eine originäre Aufgabe des Landes. Den steigenden Bedarf an Investitionsmitteln versucht das Land im Rahmen des Krankenhausinvestitionsprogrammes zu decken. Allerdings ist das Fördervolumen schon seit Jahren konstant.
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