Krankenkassen und Krankenhäuser gegen Bürokratie und zusätzliche Kosten

Gesetzliche Nachbesserung bei neu einzurichtender Schlichtungsstelle erforderlich

Vor dem Aufbau von mehr kostenträchtiger Bürokratie warnen die Saarländische Krankenhausgesellschaft und die gesetzlichen Krankenkassen im Land. Der Bundesgesetzgeber hat festgelegt, dass Streitigkeiten über Abrechnungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen im Wert von bis zu 2.000 Euro auf Landesebene künftig zuerst von einem Schlichtungsausschuss behandelt werden müssen

„Ein solcher Ausschuss müsste im Saarland eigens neu geschaffen werden“, kritisiert Günter Möcks, Geschäftsführer der Saarländischen Krankenhausgesellschaft. „Das bedeutet zusätzliche Bürokratie und Kosten.“ Für die zu erwartenden 1.000 bis 2.000 Fälle jährlich würden bis zu 20 Fachleute gebraucht, hinzu kämen Personal und Ausstattung der zur Bearbeitung notwendigen Geschäftsstelle.

Dr. Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse betont: „Eine schnelle, einfache Umsetzung dieser Regelung ist in den Ländern nicht möglich. Im Interesse der Beteiligten sollten vielmehr pragmatische Lösungen gesucht werden.“ Gesetzliche Bestimmungen über die Ausgestaltung und Finanzierung dieser zusätzlichen Institution im Gesundheitswesen fehlen teilweise oder sind unklar, so dass zunächst noch aufwändige Verhandlungen zur Bildung des Ausschusses notwendig sind.

Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretungen in Rheinland-Pfalz und Saarland: „Eine  Entlastung  der Sozialgerichte erkauft man sich so durch den Aufbau neuer Bürokratie und erhebliche zusätzliche Kosten an anderer Stelle, das kann nicht im Sinne der Politik sein.“ Zumal die Einsparungen bei den Gerichten unsicher sind. Denn der Klageweg steht den Streitparteien nach der Schlichtung weiterhin offen. Auch Dr. Jörg Loth, Geschäftsführer der IKK Südwest, stimmt dieser Einschätzung zu. „Selbst der Bundesrat hat im Zustimmungsverfahren auf erhebliche Probleme bei der Umsetzung hingewiesen.“ 

Armin Beck von der Arbeitsgemeinschaft aus Knappschaft, Betriebskrankenkassen, und Landwirtschaftlicher Krankenkasse im Saarland hat erhebliche Zweifel an der Praktikabilität dieser gesetzlichen Neuregelung. „Die Schlichtungsregelung sollte überprüft werden.“

Die großen Parteien der Selbstverwaltung fordern die Politik auf, das Gesetz auszusetzen und die Neuregelungen grundsätzlich zu überdenken.

 

Gemeinsame Pressemitteilung

von

Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V.
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) –Landesvertretung Saarland
IKK Südwest
Knappschaft
BKK Landesverband Mitte
SVLFG Saarland

Federführung
vdek-Landesvertretung Saarland

Kontakt

Angela Legrum
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Saarland

Tel.: 06 81 / 9 26 71 - 17
E-Mail: angela.legrum@vdek.com