Krankenkassen im Saarland unterstützen die Selbsthilfe im Jahr 2014 mit über 240.000 Euro

Knappschaft auch 2015 Ansprechpartner für die Selbsthilfeförderung

Im Jahr 2014 haben die Krankenkassen im Saarland unter der Federführung der KBS-BKK-SVLFG Arbeitsgemeinschaft Saarland im Rahmen der Pauschalförderung  96 Selbsthilfegruppen, 24 Selbsthilfeorganisationen und eine Kontaktstelle mit rund 260.000 Euro gefördert. Auf die Selbsthilfegruppen entfielen 77.845 Euro, auf die Selbsthilfeorganisationen 83.630 Euro und auf die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Saarland 80.000 Euro. Eine Aufstellung der geförderten Landesorganisationen kann unter www.selbsthilfe-saar.de eingesehen werden.

„Mit der Vergabe der Fördergelder leisten wir nicht nur unseren gesetzlichen Auftrag, sondern tragen bewusst zur Selbsthilfeförderung bei. Besonders aktive Gruppen erhalten daher auch in besonderem Maß Förderung“, sagt  Armin Beck, Leiter der Knappschaft, Regionaldirektion Saarbrücken, die in diesem und dem kommenden Jahr die Federführung der Selbsthilfeförderung im Saarland, im Auftrag der KBS-BKK-SVLFG Arbeitsgemeinschaft Saarland übernommen hat.

Selbsthilfeeinrichtungen helfen Menschen, sich mit ihrer Erkrankung auseinanderzusetzen und zu lernen, damit umzugehen. Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke und Menschen mit psychischen Problemen suchen hier Rat und bekommen Hilfe. Daher fördern die Krankenkassen im Saarland die Arbeit dieser wichtigen Einrichtungen schon seit vielen Jahren.

Auf Basis eines gemeinsamen Fonds, in den alle gesetzlichen Krankenkassen einen festgelegten Beitrag einzahlen,  werden Selbsthilfeeinrichtungen im Rahmen der Pauschalförderung unterstützt. Die Gelder können für regelmäßig anfallende Kosten, wie beispielsweise Druckmedien, Fortbildungen, Raummieten oder Sachmittel verwendet werden.

Auch im kommenden Jahr fördern die Krankenkassen  im Saarland wieder die Selbsthilfe. Nachdem die Arbeitsgemeinschaft KBS-BKK-SVLFG Saarland im letzten Jahr die Federführung für die gemeinsame Förderung aller gesetzlichen Krankenkassen übernommen hatte, können die Anträge auf eine Pauschalförderung für 2015 erneut bei dem genannten Ansprechpartner gestellt werden. Nähere Informationen und Antragsformulare sind bei der Knappschaft, Regionaldirektion Saarbrücken, bei der Kontakt- und Informationsstelle oder im Internet unter www.selbsthilfe-saar.de ab Anfang November zu erhalten.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben sich zur „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Saarland“ zusammengeschlossen, um gemeinsam über die Anträge der Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und der Kontaktstelle im Saarland zu entscheiden. Dazu gehören die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, der BKK Landesverband Mitte, die IKK Südwest, die Knappschaft, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie der Verband der Ersatzkassen (vdek). An der Beratung über die Vergabe der Fördermittel werden ebenso Vertreter der Selbsthilfe beteiligt. Im Saarland sind das die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS Saarbrücken), die Landesvereinigung Selbsthilfe e.V. und der Verein Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe.

 

Ansprechpartner:

KBS-BKK-SVLFG Arbeitsgemeinschaft Saarland

c/o Knappschaft Regionaldirektion Saarbrücken

Iris Neuhardt
St. Johanner Str. 46-48
66111 Saarbrücken

tel.: 06 81-4002 - 1314

fax: 06 81-4002 – 1397

e-mail: iris.neuhardt@kbs.de

Kontakt

Angela Legrum
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Saarland

Tel.: 06 81 / 9 26 71 - 17
E-Mail: angela.legrum@vdek.com