vdek zum Präventionsgesetz: Vorschläge des Bundesrates ernst nehmen

Quersubventionierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nicht hinnehmbar

Der Verband der Ersatzkassen hat seine Forderung an die Politik bekräftigt, den Entwurf zum geplanten Präventionsgesetz noch einmal zu korrigieren. „Vor allem die Quersubventionierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), einer nachgeordneten Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit, durch Beitragsmittel ist für die Ersatzkassen nicht hinnehmbar“, erklärte Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung im Saarland.

Der Referentenentwurf sieht vor, die Behörde mit mindestens 0,50 Euro je gesetzlich Versicherten für die Prävention in Lebenswelten wie Kindergärten, Schulen oder Pflegeeinrichtungen auszustatten. Das wäre ein Viertel der gesamten Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung für die Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten. „Die Kernkompetenz der BZgA liegt in der Gestaltung und Durchführung von Aufklärungskampagnen sowie in der Erstellung von Informationsmaterial“, so Schneider. Hier leiste sie eine hervorragende Arbeit. Die Steuerung der konkreten Projektarbeit in Lebenswelten gehöre aber in die Hände der Selbstverwaltung.

Auch der Bundesrat unterstützt diese Position der Ersatzkassen und will den vom Bundesministerium vorgeschlagenen Betrag von 0,50 Euro auf maximal 0,40 Euro kürzen. Hier sollte die saarländische Landesregierung hartnäckig bleiben und das Gesundheitsministerium in Berlin dazu bewegen, das Präventionsgesetz entsprechend zu ändern.

 

 

Kontakt

Angela Legrum
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Saarland

Tel.: 06 81 / 9 26 71 - 17
E-Mail: angela.legrum@vdek.com