Qualitätsportal der Prüfstelle
Anbieter von Präventionskursen können sich auf dem Qualitätsportal der Prüfstelle registrieren und ihre Unterlagen kostenfrei prüfen lassen. Das Prüfergebnis wird zeitnah per E-Mail übermittelt. » Weiter
Kurse für mehr Bewegung, bessere Ernährung, Entspannung und Suchtbekämpfung - die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft Präventionskurse und Kursanbieter nach den Vorgaben des Leitfadens Prävention des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV). Der vom GKV-SV in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene erstellte Leitfaden definiert die Zugangsvoraussetzungen für Anbieter. Leistungen werden ausschließlich in den darin definierten Handlungsfeldern und Kriterien nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V erbracht.
Die Prüfstelle handelt im Auftrag der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen nach § 20 Abs. 1 SGB V. Durchgeführt wird ein Standardverfahren, welches die gesetzlichen Qualitätsvorgaben einheitlich umsetzt.
Der Kooperationsgemeinschaft gehören alle gesetzlichen Krankenkassen an. Seit dem 1. Januar 2014 erfolgt die Prüfung von Präventionskursen und Kursanbietern ausschließlich über die Zentrale Prüfstelle Prävention. Hier werden Präsenz- und digitale Präventionskurse bundesweit zentral und kassenartenübergreifend geprüft. Anbieter von Präventionsmaßnahmen zu den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Entspannung und Suchtbekämpfung profitieren vom einheitlichen Prüfverfahren, da die Zertifizierung der Kurse für alle beteiligten Krankenkassen gilt. Doppelprüfungen entfallen damit zukünftig für Anbieter.
Zur kontinuierlichen Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit des Prüfsystems finden regelmäßig Befragungen der Kursanbieter statt.
Anbieter von Präventionskursen können sich auf dem Qualitätsportal der Prüfstelle registrieren und ihre Unterlagen kostenfrei prüfen lassen. Das Prüfergebnis wird zeitnah per E-Mail übermittelt. » Weiter
Um Anbieter bestmöglich zu unterstützen und beratend zur Seite zur stehen, ist eine Info-Hotline eingerichtet:
Telefonnummer: 0201/5 65 82 90 (Montag bis Donnerstag 8 bis 17 Uhr; Freitag 8 bis 15 Uhr)
Finanziert und verantwortet wird die Zentrale Prüfstelle Prävention von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen nach § 20 SGB V. Zur Kooperationsgemeinschaft gehören alle Ersatzkassen mit der Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse - KKH, Handelskrankenkasse (hkk), HEK - Hanseatische Krankenkasse, vertreten durch den Verband der Ersatzkassen (vdek), die Betriebskrankenkassen, überwiegend vertreten durch den BKK Dachverband, die AOK Bayern, AOK Baden-Württemberg, AOK PLUS, AOK NordWest, AOK Rheinland/Hamburg, AOK Niedersachsen, AOK Rheinland Pfalz/ Saarland, AOK Nordost, AOK Hessen, AOK Sachsen-Anhalt, AOK Bremen/Bremerhaven, die IKK gesund plus, IKK classic, IKK Südwest, IKK Brandenburg und Berlin, die BIG direkt gesund, IKK -Die Innovationskasse, die Knappschaft und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an.
60 Prozent oder mehr aller Erwachsenen in Deutschland leiden mindestens einmal pro Jahr an Rückenschmerzen. Darauf weisen die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen anlässlich des Tages der Rückengesundheit am 15. März 2026 hin. Wer seinen Rücken stärken will, kann dafür finanzielle Unterstützung erhalten: Alle gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen jährlich bis zu zwei Präventionskurse. » Lesen
Unter der Dachmarke „Gesunde Lebenswelten“ bündeln die Ersatzkassen ihr Engagement zur Stärkung der gesundheitlichen Chancengleichheit und setzen Präventionsaktivitäten in Lebenswelten nach § 20a SGB V und § 5 SGB XI sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V in ambulanten und (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern um. » Lesen
Menschen mit Behinderungen werden bis zu dreimal häufiger krank. Die Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin hat mit Unterstützung der Ersatzkassen ein Forschungsprojekt zur selbstbestimmten Gesundheitsförderung ins Leben gerufen. Im Rahmen des Projektes erschienen verschiedene Berichte und Schulungsmaterialien. » Lesen
Mit dem jährlichen Präventionsbericht stellen die Krankenkassen auf freiwilliger Basis Transparenz über ihre Leistungen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20 Abs. 4 SGB V her. » Lesen
Mit Inkrafttreten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes zum 01.01.2019 wurde der Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen bekräftigt, die betriebliche Gesundheitsförderung in Krankenhäusern, (teil-) stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten zu stärken. Das Ersatzkassen-Angebot MEHRWERT:PFLEGE unterstützt Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen mit einer Prozessberatung zur psychischen und physischen Verbesserung der Gesundheit aller Beschäftigten. » Lesen
Mit dem Präventionsgesetz werden insbesondere Kindergärten, Schulen, Pflegeheime und Betriebe gestärkt. Der vdek übernimmt im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention auf Bundesebene eine koordinierende Rolle. Zudem beteiligt er sich an Publikationen wie dem Präventionsbericht und dem Präventionsleitfaden und ist mitverantwortlich für die Zentrale Prüfstelle Prävention. » Lesen
Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft Präventionskurse hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit gemäß § 20 Abs. 1 SGB V. Die Prüfstelle handelt im Auftrag der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen. » Lesen