
Qualitätsportal der Prüfstelle
Anbieter von Präventionskursen können sich auf dem Qualitätsportal der Prüfstelle registrieren und ihre Unterlagen kostenfrei prüfen lassen. Das Prüfergebnis wird zeitnah per E-Mail übermittelt. » Weiter
Kurse für mehr Bewegung, bessere Ernährung, Entspannung und Suchtbekämpfung - die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft Präventionskurse und Kursanbieter nach den Vorgaben des Leitfadens Prävention des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV). Der vom GKV-SV in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene erstellte Leitfaden definiert die Zugangsvoraussetzungen für Anbieter. Leistungen werden ausschließlich in den darin definierten Handlungsfeldern und Kriterien nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V erbracht.
Die Prüfstelle handelt im Auftrag der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen nach § 20 Abs. 1 SGB V. Durchgeführt wird ein Standardverfahren, welches die gesetzlichen Qualitätsvorgaben einheitlich umsetzt.
Der Kooperationsgemeinschaft gehören alle gesetzlichen Krankenkassen an. Seit dem 1. Januar 2014 erfolgt die Prüfung von Präventionskursen und Kursanbietern ausschließlich über die Zentrale Prüfstelle Prävention. Hier werden Präsenz- und digitale Präventionskurse bundesweit zentral und kassenartenübergreifend geprüft. Anbieter von Präventionsmaßnahmen zu den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Entspannung und Suchtbekämpfung profitieren vom einheitlichen Prüfverfahren, da die Zertifizierung der Kurse für alle beteiligten Krankenkassen gilt. Doppelprüfungen entfallen damit zukünftig für Anbieter.
Seit Beginn der Corona-Pandemie können zertifizierte Präventionskurse (Präsenzkurse) auf digitalem Wege im Live-Stream durchgeführt werden und im Anschluss mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Diese Corona-Sonderregelung endet am 31. Dezember 2022. Ab dem 01.01.2023 wird das Zertifizierungsverfahren von Onlineseminaren vereinfacht. Bisherigen Präsenzanbietern wird die Zertifizierung ihrer Kurse als Onlineseminar somit erleichtert. » Lesen
Anbieter von Präventionskursen können sich auf dem Qualitätsportal der Prüfstelle registrieren und ihre Unterlagen kostenfrei prüfen lassen. Das Prüfergebnis wird zeitnah per E-Mail übermittelt. » Weiter
Um Anbieter bestmöglich zu unterstützen und beratend zur Seite zur stehen, ist eine Info-Hotline eingerichtet:
Telefonnummer: 0201/5 65 82 90 (Montag bis Donnerstag 8 bis 17 Uhr; Freitag 8 bis 15 Uhr)
Finanziert und verantwortet wird die Zentrale Prüfstelle Prävention von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen nach § 20 SGB V. Zur Kooperationsgemeinschaft gehören alle Ersatzkassen mit der Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse - KKH, Handelskrankenkasse (hkk), HEK - Hanseatische Krankenkasse, vertreten durch den Verband der Ersatzkassen (vdek), die Betriebskrankenkassen, überwiegend vertreten durch den BKK Dachverband, die AOK Bayern, AOK Baden-Württemberg, AOK PLUS, AOK NordWest, AOK Rheinland/Hamburg, AOK Niedersachsen, AOK Rheinland Pfalz/ Saarland, AOK Nordost, AOK Hessen, AOK Sachsen-Anhalt, AOK Bremen/Bremerhaven, die IKK gesund plus, IKK classic, IKK Südwest, IKK Brandenburg und Berlin, die BIG direkt gesund, IKK -Die Innovationskasse, die Knappschaft und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an.
Menschen mit Behinderungen werden bis zu dreimal häufiger krank. Die Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin hat mit Unterstützung der Ersatzkassen ein Forschungsprojekt zur selbstbestimmten Gesundheitsförderung ins Leben gerufen. Im Rahmen des Projektes erschienen verschiedene Berichte und Schulungsmaterialien. » Lesen
Die Kooperationsgemeinschaft iga beleuchtet aktuelle Entwicklungen in der Arbeitswelt und konzipiert neue Präventionsansätze. Der vdek ist Mitglied der Initiative. » Lesen
Mit dem Präventionsgesetz werden insbesondere Kindergärten, Schulen, Pflegeheime und Betriebe gestärkt. Der vdek übernimmt im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention auf Bundesebene eine koordinierende Rolle. Zudem beteiligt er sich an Publikationen wie dem Präventionsbericht und dem Präventionsleitfaden und ist mitverantwortlich für die Zentrale Prüfstelle Prävention. » Lesen
Menschen mit Migrationsbiografie finden oftmals schwerer Zugang zu Gesundheitsinformationen. Außerdem sind sie im Vergleich zur restlichen Bevölkerung überdurchschnittlich von Armut bedroht, was sich auch auf ihre gesundheitliche Situation auswirkt. Diese Herausforderung haben die Kooperationsgemeinschaft unternehmensnaher Krankenkassen und der vdek mit dem Projekt „Bewusst – Gesund – Aktiv: Gesundheitsförderung für Migrant/-innen im Quartier“ aufgegriffen. » Lesen
Mit dem jährlichen Präventionsbericht stellen die Krankenkassen auf freiwilliger Basis Transparenz über ihre Leistungen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20 Abs. 4 SGB V her. » Lesen
Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit sind in der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) klassifiziert. Der wesentliche Nutzen der ICF besteht in der zu Grunde liegenden bio-psycho-sozialen Betrachtungsweise der Komponenten der "Funktionsfähigkeit", deren Beeinträchtigungen im Sinne von Krankheitsauswirkungen und in der Einführung von "Kontextfaktoren". Dieser Ansatz wurde mit der ICF auf das Fundament einer internationalen Klassifikation gestellt. » Lesen