Qualitätsportal der Prüfstelle
Anbieter von Präventionskursen können sich auf dem Qualitätsportal der Prüfstelle registrieren und ihre Unterlagen kostenfrei prüfen lassen. Das Prüfergebnis wird zeitnah per E-Mail übermittelt. » Weiter
Kurse für mehr Bewegung, bessere Ernährung, Entspannung und Suchtbekämpfung - die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft Präventionskurse und Kursanbieter nach den Vorgaben des Leitfadens Prävention des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV). Der vom GKV-SV in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene erstellte Leitfaden definiert die Zugangsvoraussetzungen für Anbieter. Leistungen werden ausschließlich in den darin definierten Handlungsfeldern und Kriterien nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V erbracht.
Die Prüfstelle handelt im Auftrag der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen nach § 20 Abs. 1 SGB V. Durchgeführt wird ein Standardverfahren, welches die gesetzlichen Qualitätsvorgaben einheitlich umsetzt.
Der Kooperationsgemeinschaft gehören alle gesetzlichen Krankenkassen an. Seit dem 1. Januar 2014 erfolgt die Prüfung von Präventionskursen und Kursanbietern ausschließlich über die Zentrale Prüfstelle Prävention. Hier werden Präsenz- und digitale Präventionskurse bundesweit zentral und kassenartenübergreifend geprüft. Anbieter von Präventionsmaßnahmen zu den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Entspannung und Suchtbekämpfung profitieren vom einheitlichen Prüfverfahren, da die Zertifizierung der Kurse für alle beteiligten Krankenkassen gilt. Doppelprüfungen entfallen damit zukünftig für Anbieter.
Anbieter von Präventionskursen können sich auf dem Qualitätsportal der Prüfstelle registrieren und ihre Unterlagen kostenfrei prüfen lassen. Das Prüfergebnis wird zeitnah per E-Mail übermittelt. » Weiter
Um Anbieter bestmöglich zu unterstützen und beratend zur Seite zur stehen, ist eine Info-Hotline eingerichtet:
Telefonnummer: 0201/5 65 82 90 (Montag bis Donnerstag 8 bis 17 Uhr; Freitag 8 bis 15 Uhr)
Finanziert und verantwortet wird die Zentrale Prüfstelle Prävention von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen nach § 20 SGB V. Zur Kooperationsgemeinschaft gehören alle Ersatzkassen mit der Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse - KKH, Handelskrankenkasse (hkk), HEK - Hanseatische Krankenkasse, vertreten durch den Verband der Ersatzkassen (vdek), die Betriebskrankenkassen, überwiegend vertreten durch den BKK Dachverband, die AOK Bayern, AOK Baden-Württemberg, AOK PLUS, AOK NordWest, AOK Rheinland/Hamburg, AOK Niedersachsen, AOK Rheinland Pfalz/ Saarland, AOK Nordost, AOK Hessen, AOK Sachsen-Anhalt, AOK Bremen/Bremerhaven, die IKK gesund plus, IKK classic, IKK Südwest, IKK Brandenburg und Berlin, die BIG direkt gesund, IKK -Die Innovationskasse, die Knappschaft und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an.
Mit dem jährlichen Präventionsbericht stellen die Krankenkassen auf freiwilliger Basis Transparenz über ihre Leistungen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20 Abs. 4 SGB V her. » Lesen
Am 6. November 2024 wird das Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) in erster Lesung im Bundestag beraten. Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen, die gesetzlichen Krankenkassen als Träger der Zentralen Prüfstelle Prävention, der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) bitten die Parlamentarier eindringlich, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten. » Lesen
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und die Björn Steiger Stiftung fordern die Politikerinnen und Politiker von Bund und Land eindringlich auf, den Rettungsdienst im Interesse der Notfallbetroffenen, der Beschäftigten und der beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) grundlegend zu erneuern. » Lesen
Die Träger der Zentralen Prüfstelle Prävention und des Deutschen Olympischen Sportbundes kritisieren das geplante Gesundes-Herz-Gesetz (GHG). Mit diesem gefährde die Bundesregierung die über Jahre mit Beitragsgeldern aufgebauten Präventionsstrukturen in Deutschland. Anstelle von vorbeugendem Handeln sollen künftig Medikamente und Check-Ups finanziert werden. » Lesen
Die Kooperationsgemeinschaft iga beleuchtet aktuelle Entwicklungen in der Arbeitswelt und konzipiert neue Präventionsansätze. Der vdek ist Mitglied der Initiative. » Lesen