Daten und Grafiken zur ambulanten Versorgung

In der vertragsärztlichen Versorgung muss die flächendeckende Verfügbarkeit ambulanter Behandlungskapazitäten langfristig gesichert werden. Dies stellt vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung bei den Vertragsärzten und Versicherten eine Herausforderung dar. Gleichzeitig muss die Wirtschaftlichkeit des Systems bewahrt werden. Hierfür setzen sich die vdek-Landesvertretung und die Ersatzkassen im Saarland aktiv ein.
Die Versorgung von Patienten an den Sektorengrenzen hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem Konglomerat an diversen Behandlungsformen mit unterschiedlichsten Rechtsgrundlagen sowie Planungs- und Vergütungsformen entwickelt. Von alltäglicher ambulanter bis hin zu hochspezialisierter Behandlung wird alles erbracht. Über besondere Versorgungsverträge und im Rahmen der landesweiten Bedarfsplanung werden die individuellen Besonderheiten im Land berücksichtigt und die Versorgung an dem spezifischen Bedarf der Saarländer ausgerichtet.
Die bestehenden Strukturen müssen auch vor dem Hintergrund der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung im Sinne der Versicherten klar definiert und weiterentwickelt werden. Aus Sicht der Ersatzkassen sollte die neue Bundesregierung folgende Themen angehen:
... zielgerichtete Maßnahmen für die zukünftige Sicherstellung der haus- und fachärztlichen Versorgung, auch in ländlichen Regionen. Wir brauchen bspw. einen verstärkten Ausbau von Eigeneinrichtungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und neue Lösungen wie mobile Fahrdienste. Gleichzeitig sollten Überkapazitäten in Ballungsräumen angepasst werden. Zur Sicherstellung der Grundversorgung können auch digitale oder onlinegestützte Angebote beitragen.
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Eins ist klar: Die Qualität der Versorgung darf auch künftig nicht vom Wohnort abhängig sein! Eine wichtige Chance – gerade für den ländlichen Raum – bietet eine stärkere sektorenübergreifende Zusammenarbeit. Durch Kooperationen zwischen Krankenhaus, Arzt und Pflegeanbietern können Strukturen optimiert werden. Aber auch digitale Angebote können helfen, immobile Patienten besser zu erreichen.
... das Vergütungssystem aus budgetierten und nicht-budgetären Bestandteilen beizubehalten. Eine von ärztlicher Seite oftmals geforderte Vergütung nach Einzelleistungen würde nicht nur zu massiven Belastungen der Beitragszahler führen, sondern auch Risiken für Versicherte durch medizinisch nicht notwendige Behandlungen bergen.
... eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung zu etablieren, um einen flächendeckenden Zugang zur sektorenübergreifenden Versorgung zu gewährleisten und Doppelstrukturen abzubauen. Dazu gehört eine klare Definition der sektorenübergreifenden Versorgung, inklusive entsprechender Vergütungsregelungen. Angebote von ambulanter und stationärer Versorgung sowie „vor Ort“-Leistungen und digital erbrachte Leistungen, wie beispielsweise Videosprechstunden, sollten besser aufeinander abgestimmt werden.
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Die Aufweichung der Sektorengrenzen bietet die Chance, sowohl dem steigenden Bedarf an medizinischer und pflegerischer Versorgung gerecht zu werden als auch dem Problem des Fachpersonalmangels in diesen Bereichen entgegenzuwirken. Es ist sicher sinnvoll, mit einzelnen Projekten zu starten, aber wir müssen im Schulterschluss mit allen Akteuren konsequent Doppelstrukturen abbauen und die Versorgung im Sinne der saarländischen Patienten sektorenübergreifender gestalten
... die Steigerungssätze für mehrkostenfähige zahnärztliche Leistungen streng zu begrenzen. Das SGB V ermöglicht es Zahnärzten bei der Versorgung mit Zahnfüllungen, Zahnersatz und kieferorthopädischen Leistungen, nach der privaten Gebührenordnung (GOZ) abzurechnen. Die Höhe der in den Abrechnungen angesetzten Steigerungsfaktoren ist abhängig davon, wie der Zahnarzt selbst den Schwierigkeitsgrad der Leistungserbringung einschätzt. Das führt dazu, dass die Rechnungsbeträge für gleiche Leistungen im Bundesgebiet für die Versicherten unterschiedlich hoch sind. Eine Begrenzung des Steigerungsfaktors bei der Abrechnung der sogenannten mehrkostenfähigen Leistungen führt dazu, dass die Eigenanteile der Versicherten bundesweit begrenzt und planbar sind.
... dass die vollständigen Abrechnungsunterlagen für die tatsächlich durchgeführte zahnärztliche Versorgung übermittelt werden. Die Krankenkassen können heute zahlreiche Fragestellungen von Versicherten nicht beantworten, da sie systembedingt keine Kenntnis von den tatsächlich durchgeführten und abgerechneten Leistungen erhalten. Um darüber hinaus auch die zahnmedizinische Versorgung am Bedarf der Versicherten besser ausrichten zu können, ist mehr Transparenz notwendig. Das schließt in den Versorgungsfällen die außervertraglichen Leistungen ein.
... dass die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) reformiert wird. Die HzV-Verträge in der aktuellen Form haben zum Aufbau von Parallelstrukturen neben dem KV-System geführt und sich inhaltlich nicht bewährt. Die Pflicht der Krankenkassen, mit den Verbänden der Hausärzte entsprechende Vereinbarungen abzuschließen (Kontrahierungszwang), gehört abgeschafft.