Vernetzung der Pflegeberatung weiterentwickeln

Dresden, 03.06.2010 – Ein Jahr nach Start der vernetzten Pflegeberatung in Sachsen wurde heute in Chemnitz eine Zwischenbilanz gezogen. Das sächsische Sozialministerium, die sächsischen Pflegekassen, der Sächsische Städte- und Gemeindetag und der Sächsische Landkreistag hatten im Juni 2009 eine Kooperationsvereinbarung zur Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur unterzeichnet. Die Vereinbarung basiert auf der Entscheidung des Freistaats, als einziges Bundesland eine eigene Form für die durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz vorgeschriebene Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu wählen.

Der sächsische Ansatz sieht eine intensive und partnerschaftliche Zusammenarbeit vor, die in Chemnitz sowie in den Landkreisen Görlitz und Nordsachsen modellhaft erprobt wurde. Ergänzend waren das überregionale Internetportal PflegeN und eine Telefonhotline eingerichtet worden.

Insgesamt 1.683 Pflegeberatungen wurden im Verlauf der siebenmonatigen Erhebungsphase in den Modellregionen gezählt. Das sind etwa 11 Beratungen pro Arbeitstag, in die sich die drei Regionen teilen. Unter der Maßgabe, verantwortungsvoll zu haushalten, sprechen die Ergebnisse für die Einbindung bestehender Beratungsmöglichkeiten und gegen den Aufbau von Doppelstrukturen.

Sofern angeboten, wählten die meisten pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen die Beratung in der eigenen Häuslichkeit: Mehrheitlich wünschen die Betroffenen eine aufsuchende Beratung. Sachsen als Flächenland bietet mit der aufsuchenden Beratung und dem Internetportal eine wohnortnähere Beratung, als dies mit Pflegestützpunkten entsprechend der Einwohnerzahl möglich wäre. Eine aufsuchende Beratung bzw. Versorgungsplanung ermöglicht den Pflegebedürftigen vielfach erst die Mitbestimmung an der eigenen Versorgungssituation.

Ein insgesamt erhöhter Beratungsbedarf ist in großflächigen Landkreisen festzustellen. Allein im Landkreis Görlitz wurden 47 Prozent der 1.683 Beratungen abgefordert.

68 Prozent der Beratungsfälle konnten unmittelbar bei der angefragten Stelle geklärt werden. Für 32 Prozent war die weitere Kontaktaufnahme zu anderen Partnern des Netzwerks erforderlich. Hier zahlte sich aus, dass die enge Kooperation beispielsweise zwischen Pflegeberatern der Kassen und Mitarbeitern der Sozialämter intensiv entwickelt und ausgebaut wurde, die Ansprechpartner einander bekannt sind und sich vieles unbürokratisch im Sinne der Betroffenen regeln lässt.

Durch gegenseitige Schulungen wird ein breites Wissen über das Fachgebiet der Partner vorgehalten und kann „aus einer Hand“ vermittelt werden. Knapp über die Hälfte der durchgeführten Beratungen fiel unmittelbar in den eigenen sozialrechtlichen Zuständigkeitsbereich. Der restliche Teil wurde für Informationen über das gesamte Spektrum der Leistungen der anderen Netzwerkpartner und weiterer Anbieter verwendet.

Die festgestellten regionalen Besonderheiten wie das Beratungsaufkommen und die Beratungsinhalte sprechen für eine örtlich differenzierte Herangehensweise bei der Etablierung der Netzwerke. Nach dem Aufbau der Beratungsstrukturen richtet sich die Aufmerksamkeit in den Netzwerkregionen jetzt darauf, die Hilfe- und Versorgungsanbieter in das gemeinsame Agieren einzubeziehen. Vor allem die Schnittstellen zur ärztlichen Versorgung und der Übergang vom Krankenhaus in die eigene Häuslichkeit oder in ein Pflegeheim weisen auf die Notwendigkeit der Anbindung weiterer Akteure.

Die Ergebnisse aus den Modellregionen zeigen, dass eine flächendeckende Etablierung von Netzwerken der Pflegeberatung sinnvoll ist. Eine Erweiterung zeichnet sich ab. Weitere sächsische Landkreise haben ihr Interesse bekundet. Mit dem Vogtlandkreis nahm die inzwischen vierte Netzwerk-Region die Arbeit auf.

Diese Pressemitteilung wurde veröffentlicht von:

  • AOK PLUS
  • Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
  • BKK Landesverband Mitte, IKK classic, Knappschaft
  • Sächsischer Städte- und Gemeindetag
  • Sächsischer Landkreistag
  • Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

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Federführend für die Veröffentlichung:
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