Aktuell haben etwa 2.100 Unternehmen in Sachsen mit dem Verband der Ersatzkassen Vereinbarungen für Krankenfahrten durch Taxi und Mietwagen geschlossen.
Krankenfahrten
Manche Patienten brauchen beim Weg von oder zur Behandlung Hilfe, weil sie nicht laufen können. Das betrifft beispielsweise Menschen nach körperlich anstrengenden Behandlungen wie der Blutreinigung in Dialysezentren oder der ambulanten medikamentösen Krebstherapie („Chemotherapie“). Auch Rollstuhlfahrer gehören zu der Patientengruppe. In diesen Fällen können sie von einem Fuhrunternehmen gefahren werden. Voraussetzung ist ein Vertragsabschluss mit den Krankenkassen.
Anpassung Mietwagenentgelte zum 01.01.2024
Die allgemeinen Kostensteigerungen und auch der Mindestlohn beeinflussen die Kostenkalkulationen für Krankenfahrten. Die Ersatzkassen haben sich daher zu einer Erhöhung der Entgelte für Krankenfahrten mit Mietwagen entschlossen. Wir bieten Ihnen die geänderten Entgelte mit Wirkung ab 01.01.2024 an.
Anpassung Taxientgelte zum 01.01.2024
Die Rahmenbedingungen für Krankenfahrten haben sich verändert. In der Verhandlung mit dem Landesverband Sächsischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. (LVS) wurde sich auf die folgende Entgeltanpassung zum 01.01.2024 verständigt.
Adresse
Ihre Antragsunterlagen reichen Sie bitte ein bei:
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen
Glacisstraße 4
01099 Dresden
Ansprechpartner
Steffen Kögler
Tel.: 0351 / 876 55 22
E-Mail: steffen.koegler@vdek.com