Krankenfahrten

Manche Patienten brauchen beim Weg von oder zur Behandlung Hilfe, weil sie nicht laufen können. Das betrifft beispielsweise Menschen nach körperlich anstrengenden Behandlungen wie der Blutreinigung in Dialysezentren oder der ambulanten medikamentösen Krebstherapie („Chemotherapie“). Auch Rollstuhlfahrer gehören zu der Patientengruppe. In diesen Fällen können sie von einem Fuhrunternehmen gefahren werden. Voraussetzung ist ein Vertragsabschluss mit den Krankenkassen.

Ein Taxi fährt mit hoher Geschwindigkeit bei Nacht

Aktuell haben etwa 2.100 Unternehmen in Sachsen mit dem Verband der Ersatzkassen Vereinbarungen für Krankenfahrten durch Taxi und Mietwagen geschlossen.

Anpassung Mietwagenentgelte zum 01.04.2026

Die allgemeinen Kostensteigerungen und auch der Mindestlohn verändern die Kostenkalkulationen. Mit dem Landesverband Sächsischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e. V. – LVS – erfolgten daher Verhandlungen über eine Erhöhung der Entgelte für Krankenfahrten mit Mietwagen. Wir bieten allen die geänderten Entgelte, ohne Rücksicht auf die vereinbarte Kündigungsfrist, mit Wirkung ab 01.04.2026 an.

Anpassung Taxientgelte zum 01.04.2026

Die Rahmenbedingungen für Krankenfahrten haben sich verändert. In der Verhandlung mit dem Landesverband Sächsischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. (LVS) wurde sich auf die folgende Entgeltanpassung zum 01.04.2026 verständigt.

Adresse

Ihre Antragsunterlagen reichen Sie bitte ein bei:

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen
Glacisstraße 4
01099 Dresden

Ansprechpartner

Steffen Kögler
Tel.: 0351 / 876 55 22
E-Mail: steffen.koegler@vdek.com