Ärzte

Bei einer Erkrankung gehen die meisten Menschen zuerst zu einem niedergelassenen Arzt. Kann der nicht helfen, überweist er die Patienten ins Krankenhaus. Nach dieser Logik ist die Versorgungsstruktur aufgebaut. Es gibt eine Vielzahl von Praxen und deutlich weniger Kliniken. Haben die Praxen geschlossen, behandelt der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst die Patienten, deren Erkrankung nicht bis zur regulären Praxissprechstunde warten kann.  

In Sachsen sichern circa 7.300 Ärzte die ambulante Versorgung (Stand: 31.12.2022; SLÄK). Gut zwei Drittel hiervon sind in eigener Niederlassung tätig, die weitere Ärzte praktizieren in Anstellung in einer Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum. Die größte Arztgruppe bilden die Hausärzte, gefolgt von den Frauenärzten.

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen ist verantwortlich, dass genügend niedergelassene Ärzte („Vertragsärzte“) die Versorgung der Bevölkerung gewährleisten. Sie besitzt den sogenannten Sicherstellungsauftrag. Anhand der Bedarfsplanung wird die örtliche Verteilung der niedergelassenen Ärzte gesteuert.   

In einigen Regionen Sachsens wird die Nachbesetzung frei werdender Arztsitze zunehmend schwieriger. Aufgrund dieser Entwicklung bringen sich weitere Akteure bei dem Thema ein. Das Netzwerk "Ärzte für Sachsen" beispielsweise bietet Informationen zum Berufsweg von Medizinern. Aktuell befasst sich das Gemeinsame Landesgremium mit der besseren Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern.