Heil- und Hilfsmittel

Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, die von Vertragsärzten verordnet und nur von speziell ausgebildeten Therapeuten erbracht werden können. Zu den Heilmittelerbringern gehören beispielsweise Masseure und Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten. Hilfsmittel dagegen sind ärztlich verordnete Produkte wie zum Beispiel Orthesen, Rollstühle oder Hörgeräte.

Heilmittel

Wer zum Beispiel eine Sprachtherapie benötigt, hat als Versicherter Anspruch auf eine Behandlung in einer entsprechenden Praxis. Die Heilmittel-Richtlinie regelt im Einzelnen, welche Heilmittel zugunsten der Patienten erbracht werden dürfen und welche ausgeschlossen sind. Ausschließlich zugelassene Praxen dürfen Heilmittel anbieten.

Zulassungsverfahren: Eine für alle

Die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen arbeiten bei der Zulassung von Heilmittelerbringern zusammen. Sie haben dafür eine gemeinsame Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gebildet. In Sachsen ist das die "ARGE Heilmittelleistungserbringerzulassung Sachsen", die bei der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) angesiedelt ist.

Wollen Sie als Heilmittelerbringer zugelassen werden, brauchen Sie deshalb nur einen Antrag zu stellen, und zwar bei der "ARGE Heilmittelleistungserbringerzulassung Sachsen". Mit der Zulassung der ARGE können Anbieter Heilmittelleistungen für Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen erbringen.

Zulassungsantrag digital dank Webportal

Die ARGE Heilmittelzulassung hat ein Webportal, über das Sie alle Ihre Zulassungsdaten sehen können. Darüber hinaus können Sie auch Änderungen zur Zulassung über das Portal veranlassen. Auch mehrere Institutionskennzeichen können über eine Registrierung verwaltet werden.

Der Vorteil für Sie: Nach einmaliger Registrierung können Sie hier Ihren Zulassungsantrag stellen, haben kürzere Bearbeitungszeiten sowie höhere Verfügbarkeiten der Services.

Das Zulassungsportal finden Sie unter www.zulassung-heilmittel.de

Hilfsmittel

Die Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet sicherzustellen, dass die zur Versorgung herangezogenen Apotheken, Augenoptiker usw. zu einer angemessenen Lieferung der Hilfsmittel in der Lage sind. Nur solche Hilfsmittelerbringer können Vertragspartner der Krankenkassen sein. Um dieses Verfahren zu vereinfachen, gibt es die sogenannte Präqualifizierung, die Hilfsmittelerbringer auf ihre Eignung prüft.

Präqualifizierungsstellen

Die Kontaktdaten der akkreditierten Präqualifizierungsstellen finden Sie auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-spitzenverband.de oder direkt bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) unter www.dakks.de.