Selbsthilfe

Selbsthilfe ermöglicht Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen sowie deren Angehörigen die Folgen ihrer Krankheit gemeinsam zu bewältigen. Sie ergänzt die professionellen Angebote der Gesundheitsversorgung. Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände fördern deshalb seit Jahren die Arbeit der Selbsthilfe. Voraussetzung ist ein enger Bezug zu einem medizinisch anerkannten Krankheitsbild oder zu einer Behinderung.

Organisationsformen

In den Bundesländern werden drei Formen der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe gefördert:

Selbsthilfegruppen

Selbsthilfegruppen sind die örtlichen Zusammenschlüsse von Betroffenen zu einem ganz bestimmten Krankheitsbild. Sie bilden die kleinste organisatorische Einheit der Selbsthilfe und haben mindestens sechs Mitglieder. In Sachsen sind etwa 2.000 Selbsthilfegruppen tätig. Für dieses Engagement loben die Ersatzkassen jährlich den "Sächsischen Selbsthilfepreis" aus.

Landesverbände

Landesverbände werden durch Selbsthilfegruppen gebildet. Sie vernetzen die Kommunikation und das Wirken der Gruppen eines bestimmten Krankheitsbildes auf Landesebene und vertreten diese gegebenenfalls. Einen Überblick der Mitgliedsverbände der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen finden Sie auf dem Internetportal Selbsthilfenetzwerk Sachsen.

Selbsthilfekontaktstellen

Selbsthilfekontaktstellen unterstützen und bringen Selbsthilfegruppen verschiedener Krankheiten zusammen. Sie geben methodische Anleitung und helfen bei der Gründung von Selbsthilfegruppen oder vermitteln Kontakte zu diesen. Selbsthilfekontaktstellen befinden sich in allen kreisfreien Städten und sowie in fast allen Landkreisen des Freistaats. Mehr Informationen bietet die Homepage der Landeskontaktstelle Selbsthilfe Sachsen.

Fördermittelvergabe

Die Fördermittel werden als

auf Antrag zur Verfügung gestellt.

Die gesetzlichen Krankenkassen vergeben die Fördermittel nach gemeinsamen Grundsätzen. Der "Leitfaden zur Selbsthilfeförderung" des GKV-Spitzenverbandes gibt Aufschluss über die aktuellen Förderbestimmungen: