Vorsorge und Rehabilitation
Rehabilitation
Eine Reihe medizinischer Eingriffe (oft nach Akutereignissen) sieht eine anschließende Rehabilitation vor, die sogenannte Anschlussheilbehandlung (AHB). Um etwa nach einem Herzinfarkt wieder fit für den Alltag zu sein, benötigen Patienten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus eine weitere Behandlung. Der Körper muss trainiert, die Ernährung verändert und das seelische Befinden stabilisiert werden. Das geschieht unter Anleitung und Betreuung durch Ärzte und Therapeuten verschiedener Fachrichtungen. Diese Rehabilitation soll die Patienten bei der Wiedererlangung oder dem Erhalt körperlicher Fähigkeiten unterstützen.
Mit einer Rehabilitation kann auch die Absicht verbunden sein, bestehende Beeinträchtigungen oder Einschränkungen abzuwenden, die sich als Folge chronischer Erkrankungen einstellen. Diese Form der Rehabilitation wird oft langfristig geplant und setzt im Vorfeld keinen direkten Klinikaufenthalt voraus.
Medizinische Rehabilitation findet in ambulanten („ambulante Rehabilitation“) und stationären („stationäre Rehabilitation“) Rehabilitationseinrichtungen statt.
Als sogenannte ergänzende Leistung zur Rehabilitation wird bei manchen Diagnosen im Rahmen von Patientenschulungen der Umgang mit der Erkrankung geschult.
Vorsorge
Neben der Rehabilitation gibt es die Vorsorge, die umgangssprachlich auch heute noch „Kur“ genannt wird. Die Vorsorge soll die geschwächte Gesundheit stärken, während die Rehabilitation bereits kranken Menschen beim Gesundwerden helfen soll. „Badekuren“ gelten als klassisches Beispiel der Vorsorge. Auch Vorsorgemaßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen.
Eine besondere Form von Vorsorge und Rehabilitation sind Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen.
Die Frühförderung hilft Kindern, eine verzögerte Entwicklung aufzuholen.
Entwicklung
Rund 50 stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen bestehen im Freistaat Sachsen. Davon befinden sich über die Hälfte in privater, der Rest in freigemeinnütziger und in öffentlicher Trägerschaft. Sie verfügen insgesamt über circa 8.300 Betten. Die Kapazitäten der stationären Vorsorge und Rehabilitation haben sich gegenläufig zu denen der Krankenhäuser entwickelt - die Anzahl der Reha-Einrichtungen ist gestiegen. Die Bettenkapazität bleibt nach einem Anstieg in den 1990er Jahren jedoch weitgehend konstant. Der im gleichen Zeitraum begonnene Privatisierungsprozess schreitet weiter voran.
Außerdem existieren mehr als 20 ambulante Rehabilitationseinrichtungen, die seit 1994 – dem Jahr der Aufnahme der ambulanten Rehabilitation in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung - entstanden.