Haushaltshilfe

Haushaltshilfe

Eine Operation, eine schwere Krankheit oder etwa eine Schwangerschaft machen es manchmal unmöglich, den eigenen Haushalt weiter zu führen. Wenn noch zusätzlich im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren lebt oder es behindert und auf Hilfe angewiesen ist, erhalten Versicherte Haushaltshilfe. Der Leistungsanspruch besteht in der Regel für maximal vier Wochen. Die Haushaltshilfe kann durch Pflegedienste oder Haushaltshilfedienste erbracht werden.

Um die Versorgungsqualität zu sichern, muss die betriebliche Leitung eines Haushaltshilfedienstes eine berufliche Mindestqualifikation besitzen, wie beispielsweise die einer Familienpflegerin, einer Hauswirtschafterin oder einer Erzieherin. Über weitere Zulassungsvoraussetzungen informiert der unter dem Punkt "Antragsformulare" beigefügte Strukturerhebungsbogen.  

Antragsformulare

Bei Interesse an einem Vertragsabschluss steht Ihnen in das nachfolgende Antragsformular zur Verfügung.

Adresse

Ihre Antragsunterlagen reichen Sie bitte ein bei:

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen
Glacisstraße 4
01099 Dresden

Ansprechpartner

René Kellner
Telefon: 0351 / 876 55 25
E-Mail: rene.kellner@vdek.com