Apotheken und Arzneimittel

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) schließt nach § 129 SGB V Verträge mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) ab, die für alle Apotheken gültig sind, die einem der DAV-Mitgliedsverbände angehören. Die anderen Apotheken (Beitrittsapotheke) müssen den Lieferverträgen beitreten, um an der Belieferung der Ersatzkassenversicherten teilnehmen zu können. Der Beitritt ist gegenüber der für den Sitz der Apotheke zuständigen Landesvertretung des vdek zu erklären.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Belieferung der Ersatzkassenversicherten ist auch, dass die Beitrittsapotheke gegenüber der Landesvertretung in dem jeweiligen Bundesland den Beitritt zum Rahmenvertrag nach § 129 SGB V erklärt. Dieser Vertrag wird zwischen allen Spitzenverbänden der Krankenkassen und dem DAV geschlossen und bildet die Grundlage aller Arzneilieferungsverträge.

Weitere Voraussetzung ist die Meldung zum Apothekenverzeichnis nach § 293 Abs. 5 SGB V gegenüber dem DAV. Nur dadurch können die Beitrittsapotheken eine reibungslose Rechnungsbegleichung für die Zukunft sicherstellen.

Arzneimittel

Unterlagen zum Download im PDF-Format finden Sie unter folgender Seite der Verbandszentrale: Antrags- und Beitrittsformulare

Adresse

Bitte übermitteln Sie die entsprechenden Unterlagen an:

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen
Referat Ambulante Versorgung
Glacisstraße 4
01099 Dresden

Telefon: 0351 / 876 55 0
Fax: 0351 / 876 55 43

Ansprechpartner

Herr Michael Kurz
Telefon: 0351 / 876 55 21
E-Mail: michael.kurz@vdek.com