Gemeinsame Pressemitteilung der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt sowie der Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen in Sachsen-Anhalt

Tarifausgleich 2024: Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt erhalten 113 Millionen Euro

Magdeburg, 06.06.2025 - Die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen in Sachsen-Anhalt sowie die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt (KGSAN) haben sich auf die Umsetzung der anteiligen Erhöhungsrate 2024 für Tarifsteigerungen im Krankenhaus verständigt. Grundlage dafür ist die Vereinbarung der Bundesebene vom 28. April 2025 gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 7 KHEntgG, mit der die Tarifsteigerung für 2024 rückwirkend auf +0,8 Prozent festgelegt wurde.

Der Zahlbetrag für die Krankenhäuser ab dem 1. Juni 2025 beläuft sich somit auf 4.502,64 Euro.

Aufgrund der rückwirkenden Anwendung der Tarifrate ergibt sich für das Jahr 2024 ein zusätzlicher Betrag in Höhe von insgesamt 15,1 Millionen Euro. Für das Jahr 2025 bedeutet dies – unter Berücksichtigung dieses Ausgleichs – einen Anstieg um insgesamt 113,35 Millionen Euro, der den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt ab dem 1. Juni 2025 zufließen wird.

Damit wird erneut deutlich: Die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen funktioniert und sorgt für eine verlässliche und nachvollziehbare Finanzierung der Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt.

Hintergrund

Der Landesbasisfallwert (LBFW) gilt für alle Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt und bildet die Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen (DRG). Er bestimmt maßgeblich die Höhe der Preise, die das Krankenhaus für die medizinische Leistung von den Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen vergütet bekommt und damit auch die Höhe des Finanzvolumens, über das jedes Krankenhaus verfügen kann. Anhand der erwarteten Fallzahlen können die Krankenkassen ihre Kostenentwicklung abschätzen. Die Krankenhäuser sind durch die Prognose ihrer Einnahmen in der Lage, die Vorhaltung zur stationären medizinischen Versorgung und die daraus entstehenden Kosten sicher zu kalkulieren.

In Sachsen-Anhalt werden in 44 Plankrankenhäusern über 495.000 Patientinnen und Patienten pro Jahr stationär behandelt. Diesen Behandlungsfällen liegt auf Basis des vereinbarten Landesbasisfallwertes 2025 ein Landesbudget (exklusive Psychiatrie und Pflegebudget) von ca. 2 Milliarden Euro zu Grunde.

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat die Vereinbarung zum 01.06.2025 genehmigt.

Kontakt

Elisabeth Scholz
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
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