Ersatzkassen gegen illegale Ärzteprämien

Mit einer harmlos klingenden Verwendung der Begriffe „Ärzteprämie“ oder „Zuweiserpauschale“ werden unberechtigte Geldforderungen an Krankenhäuser durch niedergelassene Ärzte oft verniedlicht.

„In Wirklichkeit, “ so Michael Domrös, Leiter der vdek-Landesvertretung Thüringen, „bewirken die so genannten Fangprämien, dass Überweisungen nicht zum Wohle der Patienten erfolgen, sondern im finanziellen Interesse zweier medizinischer Vertragspartner geschehen.“

Die Ersatzkassen setzen sich deshalb bereits seit langem für ein konsequentes Bekämpfen von Korruption im Gesundheitswesen ein.

„Kriminelle Energie so genannter schwarzen Schafe innerhalb der Leistungserbringer zwinge das Gesundheitssystem immer wieder, professioneller gegen diese Machenschaften mit Unterstützung der Staatsanwaltschaft vorzugehen“, so Michael Domrös. Mit großen Erwartungen verfolgen die Ersatzkassen deshalb den beabsichtigten Aufbau von Clearingstellen zur Bekämpfung der Korruption durch die Landeskrankenhausgesellschaften in Thüringen und Sachsen-Anhalt. Diese Stellen überprüfen, ob zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten illegale Prämien für die Überweisung von Patienten fließen.

„Die überwiegende Anzahl der Ärzte, Krankenhäuser und anderer Vertragspartner in Thüringen“, konstatiert Domrös abschließend, „arbeite jedoch korrekt und sollte nicht mit Schwarzen Schafen verglichen werden.“

Um den Weizen von der Spreu zu teilen, fordern die Ersatzkassen die Transparenz der Arbeit und die Veröffentlichung der Ergebnisse der Clearingstelle ein.

Pressemitteilung


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