Erfurt, 25.1.2012 – Auch in diesem Jahr können Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen für gesundheitsbezogene Aktivitäten Anträge zur finanziellen Förderung stellen. Rund 500.000 Euro stehen dafür im Rahmen der pauschalen Selbsthilfeförderung zur Verfügung.
Allein im vergangenen Jahr wurde die Thüringer Selbsthilfe mit insgesamt 495.000 Euro durch die gesetzlichen Krankenkassen unterstützt.
Für 2012 weist der Ersatzkassenverband darauf hin, dass die Förderanträge bis spätestens 31. Januar eingereicht sein müssen. Die entsprechenden Formulare sind auf der Internetseite der vdek-Landesvertretung Thüringen oder auf den Internetseiten der Mitglieder der Gemeinschaftsförderung hinterlegt.
Regionale Selbsthilfegruppen können die Unterlagen auch bei ihrer zuständigen Selbsthilfekontaktstelle abfordern.
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Kerstin Keding
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen
Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com