Ersatzkassen fordern wirtschaftliche Verordnung bei Impfstoffen

Neue Impfvereinbarung in Thüringen ab 1.7.2012

Erfurt, 28.6.2012 – Impfen wird in Thüringen ab 1.7.2012 besser vergütet. Das sieht die gemeinsame Impfvereinbarung aller gesetzlichen Krankenkassen in Thüringen mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KVT) vor. Danach erhalten Thüringer Ärzte über 12 Prozent mehr Honorar für Impfungen. Bei der Grippeschutzimpfung beträgt das Honorarplus ca.  20 Prozent. Das Impfen wird für die Thüringer Ärzte damit auch in Zukunft finanziell attraktiv sein.

„Zugleich wurde mit der Neugestaltung der Impfvereinbarung aber auch die Chance vertan, zwischen Kassen und KVT gemeinsam einen wirtschaftlichen Umgang mit Impfstoffen vertraglich zu vereinbaren“, so Dr. Arnim Findeklee, Leiter der vdek-Landesvertretung Thüringen.

Die von den Ersatzkassen eingeforderte vertraglich verpflichtende Regelung zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von Impfstoffen wurde von der KVT abgelehnt. Dies ist umso bedauerlicher, da allein bei den Grippe-Impfungen in Thüringen jedes Jahr unnötig Mehrkosten von etwa 1,5 Mio. Euro für verordnete Impfstoffe entstehen, die letztlich nicht verwendet werden. In vielen Fällen ist dies auf die Organisation des Bestellsystems von Arztpraxen zurückzuführen. Diese Impfstoffe müssen dann ungenutzt entsorgt werden. Die Thüringer Ersatzkassen, so Findeklee weiter, werden die Situation analysieren. Unwirtschaftlich arbeitende Arztpraxen müssen mit Anträgen auf Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Verordnungsverhaltens bei Impfstoffen rechnen.  

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Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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