Auszeit für pflegende Angehörige

Erfurt, 31.7.2012 – Urlaubszeit ist Reisezeit und bedeutet vor allem Erholung. Doch was ist mit all jenen, die einen Familienangehörigen zu Hause pflegen? Auch diese haben ein Recht auf Urlaub, auf eine verdiente Auszeit von der Pflege. Mit dem gesetzlich vorgegeben Regelungen können sich jene, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, eine 28tägige Auszeit je Kalenderjahr nehmen. Auch mehrere Kurzurlaube sind möglich. Die Kosten für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege übernehmen die Pflegekassen, allerdings nur bis maximal 1.550 Euro pro Jahr, unabhängig von der Pflegestufe.

Grundsätzlich gibt es mehrere Wege, seinen zu pflegenden Angehörigen währen der Auszeit betreuen zu lassen. Bei der Verhinderungspflege kann der Kranke zum Beispiel zu Hause von Nachbarn oder Freunden betreut werden. Aber auch vorübergehende Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim ist möglich. Wer sich um einen demenzerkrankten Patienten kümmert, hat zudem ein Anrecht auf Betreuungsleistung.

Wer eine Auszeit plant, sollte sich am besten mit der Pflegekasse in Verbindung setzen. Diese prüft noch einmal, ob alle Voraussetzungen für einen Urlaub von der Pflege auch erfüllt werden.

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Kerstin Keding-Bärschneider
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com