Gesetzliche Krankenkassen fördern Selbsthilfe gemeinsam

Erfurt, 19.11.2012 - Auch in diesem Jahr haben die gesetzlichen Krankenkassen und Krankenkassenverbände die Thüringer Selbsthilfe gefördert. Insgesamt wurden rund 531.500 Euro an Thüringer Selbsthilfegruppen, Kontaktstellen und Landesverbände verteilt.

Nach Angaben der Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe im Freistaat Thüringen werden Thüringer Selbsthilfegruppen mit rund 236.200 Euro gefördert. Damit hat  jede Selbsthilfegruppe im Durchschnitt 374 Euro erhalten.

Hinzu kommen die Fördergelder für 19 Thüringer Selbsthilfekontaktstellen. Diese werden mit 116.000 Euro unterstützt. 34 Landesverbände der Selbsthilfe in Thüringen haben zudem 179.300 Euro erhalten.

Die Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe weist darauf hin, dass die Förderanträge für das Jahr 2013 bis spätestens 31. Januar 2013 eingereicht sein müssen. Die entsprechenden Formulare sind auf den Internetseiten der Mitglieder der Gemeinschaftsförderung hinterlegt. Wie bisher können regionale Selbsthilfegruppen die Unterlagen auch bei ihrer zuständigen Selbsthilfekontaktstelle abfordern.

Die Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe ist ein Zusammenschluss der Krankenkassenverbände in Thüringen, welche nach dem Sozialgesetzbuch für die Förderung von Selbsthilfestrukturen im jeweiligen Bundesland zuständig ist. Als beratende Mitglieder sind darin auch Vertreter der Selbsthilfekontaktstellen, der Landesverbände und der regionalen Gruppen aktiv beteiligt.

Download

Pressemappe (PDF)


Kontakt

Federführend für die Veröffentlichung:

vdek-Landesvertretung Thüringen
Lucas-Cranach-Platz 2
99099 Erfurt

Ihre Ansprechpartnerin:

Kerstin Keding-Bärschneider
vdek-Landesvertretung Thüringen
Lucas-Cranach-Platz 2
99099 Erfurt

Telefon: 03 61/4 42 52 - 27
Fax: 03 61/4 42 52 - 28
E-Mail: kerstin.keding@vdek.com