Neuer Leitfaden zur Selbsthilfeförderung ab 2014

Chronisch Kranke erhalten 42 Millionen Euro über Selbsthilfeförderung

Erfurt, 24.7.2013 – Um chronisch Kranke, Behinderte und deren Angehörige künftig noch gezielter in der Selbsthilfe unterstützen zu können, will die gesetzliche Krankenversicherung Fördergelder bedarfsgerechter verteilen. Nachzulesen sind die neuen Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe im soeben erschienenen Leitfaden ab 2014.

Bundesweit haben die gesetzlichen Krankenkassen 2013 etwa 42 Millionen Euro zur Förderung der Selbsthilfe ausgegeben.

„Allein in diesem Jahr“, so Dr. Arnim Findeklee, Leiter der vdek-Landesvertretung Thüringen, „haben die Ersatzkassen in Thüringen innerhalb der Pauschalförderung 13 Landesorganisationen mit insgesamt 73.700 Euro, fünf Selbsthilfekontaktstellen mit 26.300 Euro und 204 Selbsthilfegruppen mit 85.990 Euro finanziell unterstützt.“ 

Bereits seit vielen Jahren unterstützen und fördern die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände die Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch materielle, infrastrukturelle und finanzielle Hilfen. Dabei werden zwei Förderstränge unterschieden:

die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und die kassenindividuelle Förderung.

Die Förderung der Selbsthilfe gehört zu den gesamtgesellschaftlichen Aufgaben und sollte als Gemeinschaftsaufgabe aller Sozialversicherungsträger, der öffentlichen Hand sowie der privaten Kranken- und Pflegeversicherung verstanden werden.

„Die Förderung der Selbsthilfe durch Krankenkassen und ihre Verbände“, so Dr. Arnim Findeklee abschließend, „darf deshalb nicht zu einem Rückzug der öffentlichen Hand führen.“ Vielmehr müssen sich Bund, Länder, Gemeinden und verantwortliche Sozialversicherungsträger auch zukünftig maßgeblich an der infrastrukturellen Unterstützung und finanziellen Förderung der Selbsthilfe beteiligen.

Der neue Leitfaden ist im Internet abrufbar und kann auch als Broschüre in der vdek-Landesvertretung abgerufen werden.

Kontakt

Kerstin Keding-Bärschneider
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com