Das ändert sich 2014

Neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) in Thüringen informiert: Die jährlich festgelegten sog. Rechengrößen in den einzelnen Sozialversicherungsbereichen wurden durch eine Verordnung der Bundesregierung für 2014 angepasst. Die Rechengrößen legen neben der Versicherungspflichtgrenze, bis zu deren Höhe die Pflicht zur Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, fest, bis zu welcher Bruttoeinkommenshöhe das Einkommen beitragspflichtig ist. Die Rechengrößen werden jährlich an die Einkommensentwicklung in Deutschland angepasst.

In den Sozialversicherungsbereichen der Kranken- und Pflegeversicherung gelten ab 1.1.2014 folgende Werte:

 

Sozialversicherungsbereich        jährlich in Euro        monatlich in Euro

Kranken- und Pflegeversicherung

Versicherungspflichtgrenze            53.550,00                  4.462,50

Kranken- und Pflegeversicherung

Beitragsbemessungsgrenze           48.600,00                  4.050,00

 

Zusätzlich wurde die Bezugsgröße in der Sozialversicherung, die z. B. für die Berechnung der Zuzahlungsgrenzen für gesetzlich Versicherte herangezogen wird, angepasst. Der Wert für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung liegt bundeseinheitlich bei monatlich 2.765 Euro (2013: 2.695 Euro)

 

Kontakt

Kerstin Keding
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com