Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) in Thüringen informiert: Die jährlich festgelegten sog. Rechengrößen in den einzelnen Sozialversicherungsbereichen wurden durch eine Verordnung der Bundesregierung für 2014 angepasst. Die Rechengrößen legen neben der Versicherungspflichtgrenze, bis zu deren Höhe die Pflicht zur Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, fest, bis zu welcher Bruttoeinkommenshöhe das Einkommen beitragspflichtig ist. Die Rechengrößen werden jährlich an die Einkommensentwicklung in Deutschland angepasst.
In den Sozialversicherungsbereichen der Kranken- und Pflegeversicherung gelten ab 1.1.2014 folgende Werte:
Sozialversicherungsbereich jährlich in Euro monatlich in Euro
Kranken- und Pflegeversicherung
Versicherungspflichtgrenze 53.550,00 4.462,50
Kranken- und Pflegeversicherung
Beitragsbemessungsgrenze 48.600,00 4.050,00
Zusätzlich wurde die Bezugsgröße in der Sozialversicherung, die z. B. für die Berechnung der Zuzahlungsgrenzen für gesetzlich Versicherte herangezogen wird, angepasst. Der Wert für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung liegt bundeseinheitlich bei monatlich 2.765 Euro (2013: 2.695 Euro)
Kontakt
N.N.
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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