Thüringer Präventionsgeld gehört nach Thüringen

vdek kritisiert ungerechtfertigten Abfluss von einer Million Euro an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) fordert Korrekturen am geplanten Präventionsgesetz der Bundesregierung.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Krankenkassen mindestens 50 Cent je Versicherten an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zahlen müssen.

„Damit werden die Thüringer Beitragszahler faktisch gezwungen, eine nachgeordnete Bundesbehörde zu subventionieren“, kritisierte der Leiter der vdek-Landesvertretung Thüringen, Dr. Arnim Findeklee.

Allein in Thüringen sind dafür etwa eine Million Euro aufzubringen. Selbst, wenn man meint, ein Betrag von 50 Cent je Versicherten sei nicht viel, macht der Millionenbetrag ein Viertel der gesamten Mittel der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten für Thüringen aus.

Die Kernkompetenz der BZgA liegt in der Gestaltung und Durchführung von Aufklärungskampagnen sowie in der Erstellung von Informationsmaterial. Hier leistet sie gute Arbeit. „Die Steuerung der konkreten Projektarbeit in den Lebenswelten“, so Findeklee weiter, „gehört aber in die Hände der Selbstverwaltung vor Ort“. Die Gefahr ist groß, dass letztlich die Thüringer Beitragsgelder bei einer Bundesbehörde versickern, während Geld für konkrete Projekte in Thüringen fehlen wird.

Der Bundesrat unterstützt bereits die Position der Ersatzkassen. Danach soll der Betrag zumindest auf maximal 40 Cent je Versicherten gekürzt werden. „Ich hoffe sehr“, so Findeklee abschließend, „dass die Thüringer Landesregierung hartnäckig bleibt und das Gesundheitsministerium in Berlin dazu bewegt, das Präventionsgesetz entsprechend zu ändern“.

Kontakt

Kerstin Keding
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com