Es ist nicht neu: Viele medizinische Leistungen werden heute sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor erbracht. Auch Patienten erfahren dies im Verlauf ihrer Behandlung und werden häufig in beiden Sektoren versorgt. Doch ist die Qualität der medizinischen Leistungen in der Arztpraxis mit der im Krankenhaus vergleichbar?
Um eine gleich hohe Qualität in den Bereichen der ambulanten und der stationären Versorgung sicherzustellen, hat der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verpflichtet, ein Verfahren zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung zu entwickeln.
Zur Umsetzung des Verfahrens wurde die Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL) verabschiedet.
Mit Hilfe der Qesü-RL soll die Ergebnisqualität verbessert werden. Am Ende profitieren die Patienten. Durch den Vergleich der Leistungserbringer erhalten sie ein besseres Bild von der Versorgungsqualität. Zudem wird durch die sektorenübergreifende Betrachtung ein kontinuierlicher Qualitätsentwicklungsprozess eingeleitet.
Wer setzt Quesü um?
Zur Umsetzung der Ziele zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung wurde in Thüringen eine Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT), der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Thüringen (KZV), der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen (LKG) und den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen gegründet.
Thüringen ist damit das erste Bundesland, in welchem eine LAG gegründet wurde.
Als Entscheidungsgremium richtet die LAG ein Lenkungsgremium ein. Dieses ist paritätisch durch Kostenträger und Leistungserbringer besetzt und dem G-BA gegenüber für die ordnungsgemäße Durchführung der Richtlinien und Bestimmungen verantwortlich.
Für die administrative Betreuung und technisch-organisatorische Durchführung bei der Umsetzung der Qualitätssicherungsmaßnahmen wird eine Geschäftsstelle eingerichtet.
Die Mitglieder der LAG verständigten sich darauf, den Sitz der Landesgeschäftsstelle bei der Landesärztekammer Thüringen in Jena (LÄK) anzusiedeln. Mit der Ansiedlung der Landesgeschäftsstelle bei der LÄK werden deren Unabhängigkeit gegenüber den Leistungserbringern und den Krankenkassen sowie deren räumlich, fachlich und personell unabhängiges, neutrales und eigenständiges Arbeiten sichergestellt.
Bereits seit dem 1. Januar 2016 müssen Krankenhäuser und Vertragsärzte Daten für ein therapeutisches Verfahren in der Kardiologie erheben.
Kontakt
Kerstin Keding
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen
Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com